• Das Dach über der «Lueg»-Arena muss weg. Wie es mit dem Betrieb weitergehen wird, steht noch offen. · Archivbild: ljw

28.09.2018
Emmental

Gemeinderat hält an seiner Verfügung fest

Aus dem Gemeinderat. Der Gemeinderat von Heimiswil hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes im baupolizeilichen Verfahren Storenkonstruktion Luegarena fristgerecht bis am 17. Oktober zu erfolgen hat. Gleichzeitig soll im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision eine Spezialzone geschaffen werden, welche dem Landgasthof Lueg künftig eine massvolle Erweiterung ermöglicht.

Heimiswil/Lueg · 2013 holte die Moser + Partner AG, Ittigen, eine Baubewilligung für den Bau eines Schwingplatzes mit Tribüne ein. Nach der Fertigstellung des Bauwerks stellte die Baupolizeibehörde der Gemeinde Heimiswil fest, dass die erteilte Baubewilligung überschritten wurde und verlangte von der Bauherrin ein Projektänderungsgesuch. 

Da sich der Landgasthof Lueg in der Landwirtschaftszone befindet, wird die Zonenkonformität eines Projekts nicht durch die Gemeinde selbst, sondern durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR des Kantons Bern beurteilt. 

Im konkreten Fall beurteilte das AGR die eingereichten Projektänderungsunterlagen als nicht zonenkonform und daher das Projekt als nicht bewilligungsfähig. Nach längeren Abklärungen erteilte die Baupolizeibehörde 2016 den Bauabschlag und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Diese umfasst nur die in den ursprünglichen Baubewilligungsplänen nicht enthaltene Metallkonstruktion für die Storen-Überdachung. Der Schwingplatz und die Tribüne selbst sind gemäss gültiger Baubewilligung ausgeführt und nicht von der Wiederherstellungsverfügung betroffen. 

Die Moser + Partner AG reichte gegen die Wiederherstellung Beschwerde ein und unterlag mit dem Anliegen auf allen Instanzen. Im April 2018 wies das Bundesgericht die Beschwerde letztinstanzlich ab und stützte damit die Verfügung der Gemeinde. Damit ist die Wiederherstellungsverfügung vom Juni 2016 in Rechtskraft erwachsen und muss per 17. Oktober 2018 umgesetzt werden. 

Der Besitzer des Landgasthofs Lueg ist im Sommer 2018 an die Gemeinde herangetreten, um über den Umfang und die Modalitäten der Wiederherstellung sowie eine allfällige Zonenplanänderung zu verhandeln (der «Unter-Emmentaler» berichtete). 

Eine Delegation des Gemeinderates sowie der Ortsplaner der Gemeinde Heimiswil führten mehrere Gespräche mit dem Bauherrn und seinen Vertretern. Der Gemeinderat hat in mehreren Sitzungen eine Interessenabwägung vorgenommen, ist doch ist der Landgasthof Lueg ein touristisches Ausflugsziel mit überregionaler Bekanntheit und ein Aushängeschild für die Gemeinde Heimiswil. 

Bundesgerichtsentscheid nicht umgehen

Für eine ländliche Gemeinde mit bescheidenem Entwicklungspotenzial sind Gewerbebetriebe, welche Arbeitsplätze und Wertschöpfung innerhalb der Gemeinde schaffen, äusserst wichtig. Der Gemeinderat anerkennt in seiner Pressemitteilung die Initiative und das grosse Engagement des Luegbesitzers ausdrücklich und ist sich bewusst, dass er mit dem Bau der Luegarena auch eine grosse finanzielle Verpflichtung eingegangen ist. 

Andererseits müssen Gesetze und Reglemente beachtet und rechtsstaatlich korrekt entstandene Entscheide auch respektiert und umgesetzt werden. Hier, so das Presseschreiben, gehe es um den Grundsatz «gleiches Recht für alle». Illegal erstellte Bauten könnten und dürfen von der Behörde nicht geduldet werden. Als gewählte Bürgervertreter sei die Behörde dazu verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze zu halten. 

Nach reiflicher Beratung ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf der Lueg höher zu gewichten ist als die Vermeidung eines allfälligen finanziellen Schadens. Ein Bundesgerichtsurteil kann und darf durch die Gemeindebehörde nicht in Frage gestellt oder gar umgangen werden. Daher sieht der Gemeinderat gar keine Alternativen zur fristgerechten Umsetzung der Wiederherstellungsverfügung bis zum 17. Oktober 2018. 

Falls die Bauherrschaft die Frist ungenutzt verstreichen lässt, sieht sich die Gemeinde dazu gezwungen, die Wiederherstellung mittels Ersatzvornahme zu vollstrecken. 


Über «das Mass» noch uneinig

Die Anliegen des Luegbesitzers hinsichtlich der Schaffung einer Spezialzone Lueg hat der Gemeinderat entgegengenommen und in die laufende Ortsplanungsrevision aufgenommen. Mit einer massvollen Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten soll die Zukunft des Landgasthofes Lueg gesichert werden. Über das Mass der künftigen Nutzung herrscht jedoch zwischen Behörde und Luegbesitzer noch keine Einigkeit. Hierfür sind weitere Gespräche vorgesehen. 

Die revidierte Ortsplanung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr der Bevölkerung von Heimiswil zur Mitwirkung unterbreitet und wird frühestens per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gemeinderat stellt sich hinter den Landgasthof Lueg und ist gewillt, gemeinsam mit dem Besitzer nach Lösungen zu suchen, die einen rentablen Betrieb ermöglichen. (pd/UE)