• Die Selbstbestimmungsinitiative stifte Verwirrung, warnte Christian Wasserfallen (FDP). Er vertraue auf das Demokratie-Verständnis der Schweiz,...

  • ...auf die Schweizer Politiker und auch auf das Volk, dass die Möglichkeiten der Initiative richtig genutzt würden, argumentierte dagegen Manfred Bühler (SVP). · Bilder: Liselotte Jost-Zürcher

07.11.2018
Langenthal

Gleiches Ziel, andere Sichtweise

Am 25. November kommt die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative, vors Volk. Zu diesem Thema hat die SVP Oberaargau am Dienstagabend im «Gastro Elemänt» Langenthal zur Polit-Arena eingeladen. Unter der Moderation von Richard Bobst kreuzten auf dem Podium die beiden National-räte Manfred Bühler (SVP, Pro) und Christian Wasserfallen (FDP, Contra) die Klingen.

Er denke nicht, dass es an diesem Abend fremde Richter brauchen werde, um in der Diskussion zu schlichten, eröffnete Richard Bobst, langjähriges Mitglied der FDP, das Podium. «Wir bewältigen die Polit-Arena eigenständig und selbstbestimmend.» Nun, Richter brauchte es tatsächlich keinen, weder fremde noch «einheimische». Hitzig aber wurde die Diskussion allemal. Der Inhalt der Selbstbestimmungsinitiative sei einfach und unkompliziert, werde aber von den Gegnern «vernebelt». 

Nicht umgesetzte Volksentscheide

Es erfülle die Initianten – die SVP – mit Sorge, dass immer mehr Volksentscheide nicht umgesetzt würden. Es müsse klar geregelt sein, dass für das Schweizervolk in Konfliktsituationen die Bundesverfassung über dem internationalen Recht stehe. Anderseits sei die Initiative nicht starr: «Unser Land weiss, wie mit der Demokratie umgehen. Die Initiative lässt bewusst viele Begriffe offen, damit es Platz hat für verschiedenste Kriterien. Wir haben genügend intelligente Leute, die entsprechende Gesetze formulieren, welche wir dann umsetzen können.» 

Initiativ-Gegner Christian Wasserfallen hielt dem entgegen, dass unterzeichnete und in Kraft getretene Verträge (rund 4000 mit Staaten auf der ganzen Welt und weitere rund 1000 mit diversen Staaten zusammen, international oder global) nicht einfach nach «schweizerischem Verfassungsrecht» abgeändert werden dürften, sondern auf dem korrekten Weg angepasst oder allenfalls auch gekündigt werden müssten. «Wenn wir bei Verträgen oder (Freihandels-)Abkommen dem Vertragspartner plötzlich erklären, das schweizerische Recht stehe über dem Vertragsinhalt, haben wir verloren – vor allem, wenn dies der möglicherweise viel grössere Vertragspartner ebenfalls tut.» Die Schweiz würde ihre Glaubwürdigkeit verlieren.

Das Vertrauen in das Bundesgericht verloren

«Mir fehlt einfach eure Motivation, der zündende Funke, weshalb ihr die Selbstbestimmungs-Initiative lanciert habt», wollte der Moderator nach dem Statement der beiden Podiumsteilnehmer vom SVP-Befürworter Manfred Bühler wissen. Als Hauptargument nannte dieser einen Entscheid des Bundesgerichts von 2012. Das Bundesgericht widerrief damals die Ausschaffung eines 24-jährigen kriminellen Mazedoniers, der seit 1994 im Thurgau lebte und dort zur Schule ging. Weil er sich strafbar machte, entzog ihm der Kanton Thurgau die Niederlassungsbewilligung. Der Mazedonier zog den Fall vors Bundesgericht weiter und gewann. Seine Ausschaffung würde die von der Schweiz ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen, argumentierte das oberste Schweizer Gericht und legte ausserdem fest, dass die EMRK nicht nur Bundesgesetzen, sondern auch der Bundesverfassung vorgehe. 

Das Argument von Christian Wasserfallen, dass die Selbstbestimmungsinitiative diesen konkreten Fall nicht beeinflussen könnte, stiess an den von SVP-Mitgliedern besetzten Tischen auf Unverständnis. 

Genausowenig Zustimmung erhielt er für seine Bedenken, dass die Initiative viele (allfällige) Zuständigkeiten offenlasse oder sogar Zuständigkeiten der Exekutive, Judikative und auch der Politik durcheinanderbringe und damit Verwirrung stifte. Vehement wurde ihm aus der Versammlung entgegengehalten, dass die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit dann verliere, wenn sie sich von fremden Richtern steuern lasse. Auch in Sachen Ausschaffung dürfe sie sich nicht nach anderen Rechten zu richten haben. Der Fall des Mazedo-niers habe das Vertrauen in die schweizerischen Gerichte erschüttert. 

Im Grundsatz ähnliche Bedenken

In der «Hitze des Gefechts» ging unter, dass sich an diesem Abend Pro und Contra in vielen Belangen grundsätzlich verstanden. Beide Seiten zeigten sich um das Sozialsystem der Schweiz besorgt, erkennen Handlungsbedarf auch in Sachen Migration und Freihandel. Christian Wasserfallen rief dazu auf, Verträge mit anderen Ländern gründlich unter die Lupe zu nehmen und deren Sinn zu hinterfragen, bevor sie unterzeichnet werden. 

Verträge und Abkommen seien allenfalls später neu zu verhandeln oder zu kündigen, wenn sie sich für unser Land als nachteilig oder ungeeignet herausstellen würden. Dazu aber brauche es die Selbstbestimmungs-Initiative nicht. 

Falsch, meinten die Befürworter Manfred Bühler und die Votanten aus dem Publikum. Von der Initiative seien nur wenige internationale Verträge und Abkommen betroffen. Vielmehr gehe es darum, in Konfliktsituationen das eigene Verfassungsrecht über fremde Rechte stellen zu können.

Richard Bobst bedankte sich für die Diskussion, meinte, alle könnten etwas davon mit nachhause nehmen: «Ihr wisst nun mehr als die Stimmberechtigten, welche sich bestenfalls durch die Stimmunterlagen und Kampagnen informieren.»

Von Liselotte Jost-Zürcher