• Die WBM in Madiswil unter der Geschäftsführung von Stephan Weber (rechts) ist gut unterwegs. Aber das wird vom Kanton bestraft: Aufgrund der Wirtschaftlichkeit will er die jährlichen Pauschalbeträge kürzen – und rückwirkend sogar noch Teilbeträge zurückfordern. · Bild: Liselotte Jost-Zürcher

15.11.2017
Oberaargau

Sanierung des Staatshaushalts: Regierungsrat ändert die «Spielregeln»

Ab 22. November entscheidet der bernische Grosse Rat in seiner Wintersession über das Entlastungspaket 2018 des Regierungsrats. Winkt er die erneuten geplanten Sparmassnahmen im Behindertenbereich durch, würden die behinderten Menschen 12 % des gesamten Entlastungspakets zu tragen haben, 10,6 Millionen Franken insgesamt. Der «UnterEmmentaler» hat darüber mit Stephan Weber, Geschäftsführer der Stiftung WBM in Madiswil, gesprochen. Die WBM wäre nach heutigem Gesichtspunkt nur mässig betroffen, doch Stephan Weber befürchtet noch weiteres und gravierenderes Ungemach.

Madiswil · Der Geschäftsgang in der Stiftung WBM ist hervorragend, die Arbeitsauslastung stabil und hoch. «Die Akzeptanz in der Region ist gross. Wir sind dankbar, dass zahlreiche treue KMU uns mit grösseren und kleineren Aufträgen berücksichtigen», sagt Stephan Weber gegenüber dem «Unter-Emmentaler».
Die WBM ist selbst ein KMU; sie ist damit den Widrigkeiten und den Wirtschaftsschwankungen ausgesetzt wie gewöhnliche kleine und mittlere Unternehmen. Zudem ist der laufende Strukturwandel eine zusätzliche Herausforderung, welchem die Produktion der WBM standhalten muss. Hier gilt es die wirtschaftlichen Interessen von automatisierten Prozessen den sozialen Aspekten der angepassten Arbeitsplätze gegenüber zu stellen und abzuwägen.
Denn zur existentiell wichtigen Wirtschaftlichkeit kommt der anspruchsvolle soziale Aspekt dazu. Die Stiftung arbeitet im Auftrag der Bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Menschen mit einer kognitiven, psychischen oder physischen Behinderung finden Arbeit, sinnvolle Beschäftigung und einen strukturierten Alltag im betreuten Umfeld. Die Betreuungsleistung wird mit staatlichen Geldern unterstützt. Laut dem Geschäftsführer stammen rund 40 % der Einnahmen in der Werkstatt aus staatlichen Beiträgen, 60 % aus dem selbst Erwirtschafteten. Werden diese Beiträge nun im geplanten Rahmen gekürzt, würde dies die WBM mit gut 2,07 % im Bereich Arbeit und 1,14 % im Bereich Wohnen und Freizeit treffen.

Unklar, was kommt
Eine Katastrophe sei dies nicht, stellt Stephan Weber fest. Dies könne mit wirtschaftlichen Schwankungen verglichen werden, mit welchen man in einem KMU rechnen müsse. Doch bereits im Rahmen der ASP 2014 sei der Behindertenbereich von schmerzlichen Sparmassnahmen getroffen worden. «Und jetzt wissen wir nicht, was auf uns zukommt.» Bereits sei in der Finanzkommission des Grossen Rats durchgesickert, dass bei bestimmten Pflegebereichen möglicherweise weniger Beitragskürzungen vorgenommen werden als vorgesehen. «Aber diese müssten wohl in andern Bereichen aufgefangen werden, wenn der Grosse Rat das Entlastungspaket vollumfänglich umsetzen will», befürchtet der WBM-Geschäftsführer. «Ob uns dies auch, das heisst noch mehr als erwartet, treffen würde, wissen wir heute nicht.» Gegenwärtig muss in der WBM das Budget 2018 erstellt werden. Dies sei angesichts der unsicheren Ausgangslage der Grossratsdebatte schwierig.
Ein anderer Punkt des Entlastungspakets 2018 beschäftigt Stephan Weber jedoch noch mehr und empört ihn auch. Der Kanton fordert, sogenannte Überdeckungen im System der Betriebsbeiträge zu reduzieren. Das heisst, Institutionen mit «Überdeckungen» werden die entsprechenden Tarifansätze gekürzt. Kommt diese Forderung zustande, wäre die WBM empfindlich betroffen. Ihr werden aufgrund des guten Geschäftsgangs Überdeckungen in den letzten drei ganzen Geschäftsjahren «vorgeworfen», mit der Androhung auch, dass Teilbeträge allenfalls zurückerstattet werden müssen.

Kanton bestraft Wirtschaftlichkeit
«Es kann nicht sein, dass unser Betrieb für seine Wirtschaftlichkeit vom Staat bestraft wird», stellt Stephan Weber fest. Vor allem, weil in diesem Fall die Spielregeln vom Kanton rückwirkend noch geändert würden.
Fakt ist, dass der Kanton bis zum Jahr 2012 Betrieben wie der Stiftung WBM Defizitgarantie gewährte. Seit 2013 erhalten diese, errechnet auf der Basis ihres Leistungsauftrags der GEF, einen jährlichen Pauschalbeitrag, mit dem sie zurecht kommen müssen. «Dass der Kanton jetzt daherkommt und die Spielregeln neu definiert, respektive diese sogar noch nach dem Spiel ändert, wird uns mehr beschäftigen als die Beitragskürzungen von 2 %, mit denen wir mindestens rechnen müssen», so Stephan Weber. Er bedauert dies sehr: «Eigentlich müsste der Kanton doch unser Partner sein, auf den wir uns verlassen können. Dass er uns bestraft, wenn wir wirtschaftlich arbeiten, ist schwer verständlich.»

Von Liselotte Jost-Zürcher