• Der geplante Neubau des Alterszentrums Haslibrunnen hat im Langenthaler Stadtparlament eine wichtige Hürde übersprungen, muss jetzt aber noch vor dem Stimmvolk bestehen. · Bild: Walter Ryser

02.11.2018
Langenthal

18 Millionen für Alterszentrum Haslibrunnen

Im zweiten Anlauf bewilligte der Langenthaler Stadtrat die Aktienkapitalerhöhung im Umfang von 18 Millionen Franken für das Neubauprojekt des Alterszentrums Haslibrunnen. Der Stadtrat hatte das Geschäft im Frühjahr zurückgewiesen, mit der Begründung, er sei nicht ausreichend mit Informationen versorgt worden. Zu reden gab im Stadtrat auch das Reglement über die Mehrwertabgabe. Nach einer über dreistündigen Debatte wurde dieses letztendlich aber doch verabschiedet.

Es ist zwar nur ein kleines Reglement, mit gerade mal acht Artikeln, doch diese haben es in sich, wie die jüngste Debatte im Langenthaler Stadtrat gezeigt hat. Die Rede ist vom Reglement über die Mehrwertabgabe. Dieses wurde dem Stadtrat bereits im Frühling zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Mehrheit entschied sich damals, das Geschäft an den Gemeinderat zurückzuweisen. Die Rückweisung wurde damit begründet, dass noch kein breiter Austausch zu diesem Geschäft stattgefunden habe.
Der Gemeinderat entschied sich, für die Überarbeitung des Reglements eine nicht ständige Kommission einzusetzen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass während der Wartezeit, bis die Kommission eine Revisionsvorlage ausgearbeitet habe, mit Einnahmeausfällen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken zu rechnen sei, weil diverse Planungen hängig seien, die zu einem Mehrwert führen, bei denen jedoch ohne Reglement keine Abgabe erhoben werden könne.

Musterreglement nicht genehm
Deshalb entschied sich der Gemeinderat, das Mehrwertabgabereglement (ein Musterreglement des Kantons Bern) unverändert nochmals dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, um die bestehende Gesetzeslücke rasch zu schliessen und für Investoren Planungssicherheit zu schaffen. Zurückzuführen ist das Geschäft auf zwei Motionen der Stadträte Urs Zurlinden (FDP) und Daniel Steiner-Brütsch (EVP) aus dem Jahr 2010, in der die Schaffung einer kommunalen, gesetzlichen Grundlage zur Erhebung von Mehrwertabgaben verlangt wird.
Mit dem Vorgehen des Gemeinderates, das Musterreglement des Kantons Bern unverändert zur Beschlussfassung vorzulegen, zeigte sich eine (bürgerliche) Mehrheit des Stadtrates aber nicht einverstanden. Trotz des Bewusstseins, dass hier bloss eine Gesetzeslücke geschlossen wird und eine Kommission die Teilrevision des Mehrwertabgabereglements in Angriff nimmt, wollte die FDP-/jll-Fraktion gewisse Änderungen im Musterreglement anbringen. «Uns geht es in erster Linie darum, für jene Bereiche, die dringend geregelt werden müssen, eine gesetzlich solide Grundlage zu schaffen», begründete Diego Clavadetscher das Vorgehen seiner Partei, die verschiedene Abänderungsanträge zum bestehenden Reglement einreichte.

«So geht es nun wirklich nicht»
Was folgte war ein langanhaltender Schlagabtausch und das Ringen um Formulierungen, Ergänzungen, Anpassungen und Interpretationen. Dies führte dazu, dass sich SP-Stadtrat Bernhard Marti genervt zeigte über die langfähdige Diskussion um jedes Wort und jeden Satz, weshalb er einen Ordnungsantrag stellte, mit dem Ziel, das bestehende Musterreglement unverändert anzunehmen, «im Wissen, dass dieses von einer Kommission in naher Zukunft überarbeitet wird». Doch damit stach er auf bürgerliche Seite in ein «Wespennest», zeigte sich doch diese von Martis Vorgehen brüskiert. «Dieses Vorgehen wäre sicher effizient, aber gleichzeitig auch eine Selbstkapitulation des Parlamentes, denn dann könnte man in Zukunft einfach alles durchwinken, was der Gemeinderat dem Stadtrat vorlegt», ereiferte sich SVP-Stadtrat Patrick Freudiger. Er bezeichnete den Vorschlag als unakzeptabel und betonte: «Wenn wir diesem Vorschlag zustimmen, wäre das sehr peinlich für den Stadtrat, ein solches Parlament könnte man in der Tat nicht mehr ernst nehmen.»
Unterstützung erhielt Freudiger auch von FDP-Stadtratskollege Pascal Dietrich, der Bernhard Marti ein komisches Demokratieverständnis vorwarf und ihm zu verstehen gab: «Nein, so geht es nun wirklich nicht.» Dieser Meinung war auch eine Mehrheit der übrigen Stadträte, die den Ordnungsantrag mit 14 Ja- gegen 25 Nein-Stimmen ablehnte. Somit wurde die Diskussion fortgesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft dabei die Höhe der Mehrwertabgabe, die gemäss einem Antrag von Daniel Steiner-Brütsch von bislang 30 auf neu 35 Prozent im neuen Reglement angehoben wurde. Nach dreieinhalb Stunden folgte die Schlussabstimmung, die am Ende mit 36 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen ein klares Ergebnis zugunsten des mittlerweile abgeänderten und ergänzten Musterreglements brachte.
Weitaus weniger emotional ging es beim vorangehenden Geschäft, der Aktienkapitalerhöhung zugunsten der Haslibrunnen AG (HAG) von 18 Millionen Franken zu und her. Auch dieses Geschäft befand sich bereits einmal zur Debatte im Stadtrat und wurde ebenfalls zurückgewiesen, mit der Begründung, dass die vorliegenden Informationen unzureichend seien.

Lob für den Gemeinderat
Aufgrund der bestehenden Herausforderungen, mit welchen sich die HAG konfrontiert sieht, wird ein Neubauprojekt für das Alterszentrum an der Untersteckholzstrasse 1 erarbeitet, das künftig 152 stationäre Pflegeheimplätze anbieten wird. Das Neubauprojekt löst nach heutigem Wissensstand einen Finanzbedarf von rund 50 Millionen Franken aus. Dazu kommen weitere Kosten von rund vier bis fünf Millionen Franken für ein zu erstellendes Provisorium während der Bauzeit des Neubaus. Die HAG werde für den Neubau zweit Drittel, also rund 36 Millionen Franken durch Hypothekardarlehen finanzieren, erwähnte Gemeinderat Roberto Di Nino (Ressort Finanzen). Dieses Vorgehen setze allerdings voraus, dass genügend Eigenkapital vorhanden sei. Aktuell besteht bei der HAG ein Aktienkapital von zwei Millionen Franken. Für eine solide Finanzierung des Vorhabens brauche es jedoch finanzielle Eigenmittel von maximal 18 Millionen Franken. Dieses Geld soll die Stadt als zusätzliches Eigenkapital in Form von Aktienkapitalerhöhungen in die HAG einbringen oder anders ausgedrückt: Die Stadt soll ihre Beteiligung an der HAG von aktuell zwei Millionen Franken auf maximal 20 Millionen Franken aufstocken, lautete der Vorschlag des Gemeinderates an das Stadtparlament.
Dieses Vorgehen war im Prinzip auch von Seiten des Stadtrates unbestritten, der jedoch bemängelte unzureichend über Zahlen und Berechnungen zum Bedarf an Alterspflegebetten in Langenthal, über den hohen Finanzbedarf sowie mögliche Beteiligungen von Dritten an der Haslibrunnen AG informiert worden zu sein. Der Gemeinderat lieferte die gewünschten zusätzlichen Angaben, wofür er von mehreren Stadträten Lob erhielt für die nun ausführlich vorliegende Bedarfsabklärung und die plausible Begründung zu den Kosten. Auch sind laut dem Gemeinderat Vorkehrungen getroffen worden, sollten die Planzahlen nicht eintreffen. So seien die Architekten dahingehend instruiert, bei der Planung des Neubaus auch Vorabklärungen für eine mögliche Umnutzung von einem Flügel oder Stockwerk zu berücksichtigen. Auch für den Bau eines Provisoriums für die Zeit des Neubaus lieferte der Gemeinderat die gewünschten zusätzlichen Informationen. Dies veranlasste FDP-Stadträtin Stefanie Barben zu folgendem Fazit: «Leute, die ein Leben lang hier gearbeitet, gelebt und Steuern bezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, ihren Lebensabend in ihrer Heimatgemeinde verbringen zu können.» Diesen Worten schloss sich der gesamte Stadtrat an, der letztendlich die Aktienkapitalerhöhung um 18 Millionen Franken einstimmig beschloss. Das Geschäft wird im Februar noch dem Stimmvolk vorgelegt.

Von Walter Ryser