• Ab 1. Januar 2024 wird das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen der Einwohnergemeinde Huttwil kostenpflichtig. Auf dem Bild der Parkplatz Ribimatte. · Bild: Marion Heiniger

08.12.2023
Huttwil

Autofahrer werden künftig zur Kasse gebeten

Obwohl das neue Reglement über die Bewirtschaftung der Parkplätze einiges an Diskussionsstoff barg, stimmte die Mehrheit an der Gemeindeversammlung Huttwil letztendlich doch für den Antrag des Gemeinderates. So wird ab nächstem Jahr, abgesehen von der Blauen Zone, das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen kostenpflichtig sein.

Dass die Parkplätze in Huttwil künftig etwas kosten sollen, veranlasste viele Bürgerinnen und Bürger sich an der Gemeindeversammlung einzufinden. Von den insgesamt 3551 Stimmberechtigten, waren 158 (4,45 Prozent) anwesend. Die öffentlichen Parkplätze in Huttwil würden mehr und mehr als Dauerparkplätze benutzt, erklärte Gemeinderat Alexander Grädel. In Zukunft solle für die Nutzung der Parkplätze das Verursacherprinzip gelten. Das dazu erarbeitete Reglement über die Bewirtschaftung der Parkplätze der Einwohnergemeinde Huttwil sieht dabei verschiedene Zonen vor. Parkplätze wie beispielsweise bei der Ribimatte, Oberdorf, Friedhof oder Schwimmbad sollen künftig kostenpflichtig werden. Die Kostenpflicht gelte während 24 Stunden an sieben Tagen die Woche. Weiterhin gratis könne in der bestehenden Blauen Zone parkiert werden.
Thomas Flückiger, Vertreter der Detaillisten, stellte gleich zu Anfang den Antrag, dass die Blaue Zone ins Reglement aufgenommen werden sollte, damit das Volk darüber entscheiden könne, falls es auch dort kostenpflichtig werden sollte. Die Meinungen zur künftigen Bewirtschaftung der Parkplätze in Huttwil zeigten sich unterschiedlich. So merkte beispielsweise Armin Pfister an, dass nun die Vereine beim Training für die Parkplätze bezahlen müssten. «Wenn wir ein attraktives Städtli bleiben wollen, sollte man das Reglement ablehnen», tat er seine Meinung kund. Hanspeter Loosli hingegen sprach sich für das Parkreglement aus und merkte an, dass heutzutage nichts mehr gratis sei. «Niemand kann für den Preis der Parkgebühren nicht mehr in die Ferien fahren», relativierte er die Kosten. Ebenfalls zu Anfang unerfreut war Peter Nyffeler. Seine Meinung änderte er aber während des Frondienstes beim Bau des Spielplatzes auf der Ribimatte. Er habe erleben müssen, dass es kaum möglich war, Bereiche für einen Lastwagen zur Anlieferung abzustecken, da Autos teilweise eine ganze Woche am gleichen Platz standen. Gesamtschulleiter Lukas Flückiger unterstützte den Antrag des Gemeinderates ebenfalls. Für ihn sei es wichtig, dass die Parkplätze für die Angestellten günstiger seien.
Unklarheiten gab es für Erich Stamm. Er fragte an, wie oft die Securitas kontrollieren werden und ob es flankierende Massnahmen gäbe, falls die Leute überall ausweichend parkieren würden. Zu Beginn würde sicherlich vermehrt kontrolliert, gab Gemeinderat Alexander Grädel zur Antwort. Er hoffe jedoch, dass man nicht noch mehr Parkverbotsschilder aufstellen müsse.
Manfred Loosli war die Blaue Zone ein Dorn im Auge, er stellte den Antrag, dass man diese gleich behandeln sollte, das heisst, sie müssten ebenfalls kostenpflichtig werden. Hier hakte auch Thomas Nyffeler, Präsident des Schwimmbadvereins ein, er fühle sich übers Ohr gehauen, wenn man bei der Badi fürs Parkieren bezahlen müsse, während die Detaillisten im Städtli Gratisparkplätze anbieten könnten.
Nachdem die Diskussion versiegt war, wurde über die Anträge abgestimmt. Der Antrag der Detaillisten, die Blaue Zone explizit im Reglement zu erwähnen, wurde mit 118 Stimmen angenommen. Der Antrag von Manfred Loosli, die Blaue Zone ebenfalls kostenpflichtig zu machen, wurde dagegen mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag des Gemeinderates zur Genehmigung des Reglements über die Bewirtschaftung der Parkplätze der Einwohnergemeinde Huttwil wurde mit 124 zu 21 Stimmen ebenfalls angenommen.

Steuererhöhung erst ab 2025
Neben dem Reglement zur Bewirtschaftung der Parkplätze genehmigten die Stimmberechtigten auch das Budget. Dieses schliesst im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von 224 432 Franken gerechnet, dies dank der meist positiv abschliessenden Spezialfinanzierungen. Der allgemeine steuerfinanzierte Haushalt hingegen wird voraussichtlich einen Aufwandüberschuss von 107 982 Franken ausweisen. Gerechnet wurde mit einem gleichbleibenden Steuersatz von 1,65 Einheiten. Nach wie vor würde das Resultat geschönt daherkommen, erklärte Marcel Sommer, Ressort Finanzen. Denn noch bis ins Jahr 2032 müsse im allgemeinen Haushalt die Spezialfinanzierung «Übertrag des Verwaltungsvermögens der IBH AG», gemäss Vorschriften der Rechnungslegung HRM2, erfolgswirksam mit jährlich 562 500 Franken abgebaut werden. Auf der Aufwandseite niederschlagen wird sich dagegen die Aufhebung des Negativzinses durch die Nationalbank. Investitionen sind im kommenden Jahr in der Höhe von knapp 3,2 Millionen Franken geplant. Das Wachstum der Gemeinde hat Auswirkungen auf die Infrastruktur. So weist das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 Ausgaben pro Jahr zwischen 2,6 und 4,7 Millionen Franken aus. Es wird dabei mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 77,4 Prozent gerechnet, was zu einer jährlichen Neuverschuldung führen wird. Der errechnete Selbstfinanzierungsgrad beruht jedoch auf der Grundlage einer Steuererhöhung ab dem Rechnungsjahr 2025 um 0,9 Einheiten.

Neuer Vertrag für Hans Mathys AG
Ebenfalls zur Abstimmung kam ein neuer Leistungsvertrag zur Abfallentsorgung. Der aktuelle Vertrag mit der Hans Mathys AG bestehe bereits seit 1991. Die Gemeinde wäre eigentlich dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen entsprechenden Vertrag neu auszuschreiben. Deshalb wurde der Vertrag nun gekündigt und der Auftrag neu ausgeschrieben. Die Hans Mathys AG hat jedoch als einzige Firma ein Angebot abgegeben. Die Sammelkosten würden sich nun von aktuell 98 000 auf 130 000 Franken erhöhen, gesteht Schärer. Er müsse aber fairerweise auch darauf hinweisen, dass wenn die Hans Mathys AG in den vergangenen Jahren den vertraglich festgelegten Teuerungsausgleich eingefordert hätte, die Kosten heute in einem ähnlichen Bereich liegen würden. Die Gemeinde sei bestrebt für die Zukunft eine Lösung zusammen mit anderen Gemeinden zu finden, um Kosten einsparen zu können. Ein weiteres Geschäft an der Gemeindeversammlung betraf den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. «Huttwil ist im Oberaargau die einzige Gemeinde, die als Fremdenverkehrsgemeinde gilt, was den Vorteil hat, dass wir bezüglich des Erwerbes von Grundstücken oder Wohneigentum durch Personen im Ausland Sonderregelungen benennen können», erklärte Gemeindepräsident Walter Rohrbach. Die Bewilligung zum Erwerb wird durch das Regierungsstatthalteramt erteilt. Das übergeordnete Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland regelt die Gründe für eine Zusage oder Verweigerung. Darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss. Walter Rohrbach geht nicht davon aus, dass der Bedarf in Huttwil in Zukunft gross sein wird. Dennoch beantragte der Gemeinderat erfolgreich, die Grundstückserwerbsbewilligungen für im Ausland wohnenden Personen auf zwei pro Jahr zu beschränken. Ein Antrag von Paul Aeschimann, dass man nur einer anstelle von zwei Personen jährlich eine Grundstückserwerbsbewilligung erteilen sollte, wurde von der Versammlung abgelehnt.

Von Marion Heiniger