• Die Huttwiler Verkehrslotsinnen hoffen auf weitere Freiwillige und auf die Rückkehr der Fussgängerstreifen. · Archivbild: Yanick Kurth

02.10.2020
Huttwil

Es fehlen Lotsen und Fussgängerstreifen

Verkehrslotsen erhöhen in Huttwil die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg. Es fehlen aber Freiwillige und die fehlenden Fussgängerstreifen auf der Hauptverkehrsachse erschweren die Arbeit zusätzlich. Auch die Gemeinde ist weiterhin aktiv und hat wie die Huttwiler Grossräte die Forderung nach Zebrastreifen beim Kantonalen Tiefbauamt bekräftigt. Bereits nächste Woche wird eine Lösung mit einer gesicherten Fussgängerquerung umgesetzt.

Huttwil · In Sachen Verkehrssicherheit besteht in Huttwil Handlungsbedarf. Die Schulen suchen Verkehrslotsen, um die Schulkinder sicher über die Strasse zu begleiten. «Die Suche nach Freiwilligen gestaltet sich aber schwierig», wie Sandra Lanz von den Huttwiler Verkehrspatrouillen sagt. «Wir haben bereits viel unternommen, um weitere Verkehrslotsen zu finden, doch die Reaktionen dazu blieben bisher aus.» In erster Linie geht es um die Sicherheit der Schulkinder und die Eltern sollten sich dem bewusst sein.
Erschwert wird die Situation zudem durch die fehlenden Fussgängerstreifen auf der Huttwiler Hauptverkehrs-achse. Die Verkehrslotsen sind gefordert: Derzeit deckt das knapp zehnköpfige Team den Übergang zwischen der Bibliothek und dem Stadthaus ab. Drei- bis viermal täglich führen sie hauptsächlich jüngere Schulkinder von der einen auf die andere Strassenseite. Deshalb suchen die Gemeinde und Sandra Lanz dringend Unterstützung und hoffen, neue Verkehrslotsen für diese wichtige Aufgabe gewinnen zu können. Sandra Lanz nimmt gerne Anmeldung unter der Handynummer 079 209 45 82 entgegen.  

Brenzlige Situationen vor dem Stadthaus
«Die Autofahrer erkennen oftmals nicht, dass es sich um einen Übergang handelt, da eine klare Kennzeichnung fehlt», sagt Sandra Lanz. Brenzlige Situationen gibt es laut der Verkehrslotsin immer wieder. Vielfach stauen sich die Autos an dieser Stelle in Fahrtrichtung Luzern und man muss speziell auf den vorbeifahrenden Gegenverkehr achten. «In den Tempo-30-Zonen in den Quartieren ist es ohne Fussgängerstreifen gut möglich und genügend sicher, die Strasse zu überqueren, aber nicht auf einer Hauptverkehrsachse.» Bei der Hofmattstrasse ist das Verkehrsaufkommen derzeit gering und aufgrund fehlender Verkehrslotsen kann kein weiterer Standort aufgenommen und somit abgedeckt werden. Pro 20-minütiger Einsatz erhalten die Verkehrslotsen einen Fünfliber. Dies soll nicht als Lohn, sondern als kleine Anerkennung angesehen werden.

Online-Petition für Zebrastreifen
Ein Dorn im Auge sind die fehlenden Fussgängerstreifen unter anderem auch der SP Huttwil. Sie hat eine Petition gestartet, bei der online Unterschriften gesammelt werden. Bereits haben mehrere hundert Menschen die Petition unterschrieben. «Damit wollen wir dem Kanton aufzeigen, dass die fehlenden Fussgängerstreifen die Menschen in Huttwil verunsichern», sagt Adrian Wüthrich. Voraussichtlich werden die Unterschriften im Oktober dem Tiefbauamt des Kantons Bern eingereicht. «Wir wollen eine schnelle und sichere Lösung», betont Wüthrich.

Kanton verspricht Lösung
Damit rennt die SP offene Türen ein. Am Mittwoch haben Verhandlungen zwischen Kantonsvertretern und der Projektgruppe Ortsdurchfahrt Huttwil stattgefunden. Bereits im Verlauf der nächsten Woche werden Massnahmen umgesetzt, die eine sichere Fussgängerquerung ermöglichen, erklärte der zuständige Gemeinderat Alexander Grädel (EDU) gestern gegenüber dem «Unter-Emmentaler».

Am Schluss entscheidet der Kanton
Auch in Tempo-30-Zonen können Fussgängerstreifen eine zielführende und geeignete Massnahme sein, um die Sicherheit bei einem punktuellen Querungsbedürfnis zu gewährleisten. «Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist aber unzulässig. In Tempo-30-Zone dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen», sagt Thomas Rohrbach, Mediensprecher beim Bundesamt für Strassen ASTRA. «Die Entscheidung, ob in einer Tempo-30-Zonen-Fussgängerstreifen eingerichtet werden, entscheidet der Kanton. Das heisst: der Kanton Bern muss im vorliegenden Fall entscheiden, ob in dieser 30er-Zone die Verhältnisse für einen (oder mehrere) Fussgängerstreifen gegeben sind», so der Mediensprecher weiter.

Von Yanick Kurth