Gemeinde verfügt über zu viel Bauland
Die Ortsplanungsrevision von Ursenbach tritt in die entscheidende Phase. Aktuell läuft ein Mitwirkungsverfahren. Während sich andere Gemeinden über einen Mangel an Bauland beklagen, enthält der überarbeitete Zonenplan der Gemeinde mehr Bauland als der Kanton vorgesehen hat.
Ursenbach · Die Ortsplanung der Gemeinde Ursenbach stammt auf dem Jahr 1992 und wurde seither mehrfach geändert und teilrevidiert. Im Jahr 2014 ist aus Bundesebene das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Als Folge dieser rechtlichen Grundlage werden die Ziele der Raumplanung neu ausgerichtet und es kommen zusätzliche Aufgaben sowohl auf den Kanton als auch auf die Gemeinden zu. Die Bedingungen an den Verbrauch und die Nutzung von Boden wurden markant verschärft und die Entwicklung der Siedlung soll verstärkt nach innen erfolgen. Die neuen Vorgaben und Anforderungen an Ortsplanungen werden im kantonalen Richtplan 2030 und in der bernischen Baugesetzgebung festgelegt. Der kantonale Richtplan 2030 wurde im September 2015 durch den Regierungsrat beschlossen. Zudem wird mit der am 1. April 2017 in Kraft getretenen Teilrevision des Baugesetzes und der Bauverordnung dem Schutz des Kulturlandes ein hohes Interesse zugesprochen. Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich der Gemeinderat von Ursenbach entschieden, neben der Umsetzung der technischen Pflichtaufgaben eine Gesamtrevision durchzuführen. Diese soll in den Jahren 2016 bis 2019 erfolgen.
Wohnbaulandbedarf – 0,6 Hektaren
Vor gut 100 Jahren zählte Ursenbach noch rund 1500 Einwohner. Infolge der Mechanisierung in der Landwirtschaft nahm die Bevölkerungszahl während des 20. Jahrhunderts aber stetig ab. In den letzten zehn Jahren schwankte sie zwischen 877 und 938 Einwohner. Ursenbach hatte im Jahr 2015 insgesamt 420 Beschäftigte innerhalb der Gemeinde. Ein grosser Teil davon, nämlich 40 Prozent, ist im produzierenden Gewerbe tätig, 35 Prozent arbeiten im Dienstleistungsbereich und 25 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft. Gemäss kantonalem Richtplan 2030 zählt Ursenbach zum Raumtyp «Hügel- und Berggebiet». Diese Gebiete sollen als attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume erhalten werden. Der Kanton rechnet für diesen Raumtyp in den nächsten 15 Jahren mit einer Bevölkerungsentwicklung von zwei Prozent, wurde an einem Infoanlass im Schulhaus der spärlich erschienenen Dorfbevölkerung erläutert. Für die Gemeinde Ursenbach bedeutet dies einen Zuwachs von rund 20 zusätzlichen Einwohnern. Für diese Entwicklung wird mit einem theoretischen Wohnbaulandbedarf von rund 0,6 Hektaren gerechnet. Hiervon müssen die aktuell noch vorhandenen Reserven (rund eine Hektare) abgezogen werden. Für die Gesamtrevision der Ortsplanung Ursenbach wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gemeinderat Daniel Schüpbach (Ressort Bauwesen) eingesetzt. Als Ortsplaner wurde die Firma georegio AG, Atelier für Raumentwicklung, Burgdorf engagiert. Grundeigentümergespräche sowie eine schriftliche Umfrage zu den Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer bildeten eine erste Basis der Gesamtrevision der Ortsplanung. Bestehende Nutzungsreserven wurden analysiert, priorisiert und teilweise mit Bauverpflichtungen belegt.
Zwei Neueinzonungen geplant
Mit der Überarbeitung des Baureglements wurden die Masse und Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Bauzonen überprüft. Dabei wurden verschiedene Massnahmen zur besseren Ausnutzung der bereits überbauten Parzellen vorgenommen. Direkt angrenzend an die Bauzone bestehen verschiedene überbaute Grundstücke in der Landwirtschaftszone, die nicht oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Mit einer Zuweisung dieser Grundstücke zu einer Bauzone kann attraktiver Wohnraum geschaffen werden, ohne dabei Kulturland zu beanspruchen. Die Gemeinde hat mit den Grundeigentümern dieser Grundstücke das Gespräch gesucht und verschiedene Einzonungsabsichten geprüft. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision erfolgen auch zwei massvolle Neueinzonungen von Dorfzonen («Sägegässli» und «Alte Post») sowie eine kleine Erweiterung der Gewerbezone (Unterdorf). Damit verfügt Ursenbach über Baulandreserven, die über den vom Kanton für die Gemeinde errechneten Wohnraumbedarf von 6000 Quadratmetern liegen, weshalb die geplanten Einzonungen vielleicht noch angepasst werden müssen.
Es läuft noch bis zum 16. April ein Mitwirkungsverfahren. Dann erfolgt die Vorprüfung durch den Kanton. Danach werden die Unterlagen überarbeitet und 30 Tage öffentlich aufgelegt. Kann der Zeitplan eingehalten werden, möchte der Gemeinderat an der GV vom Dezember 2018 der Bevölkerung die Gesamtrevision der Ortsplanung zur Genehmigung vorlegen.
Von Walter Ryser