Gemeinderat lehnt den Saalkauf ab
Der Gemeinderat von Huttwil lehnt den Kauf des «Städtli»-Saales im Hotel Kleiner Prinz ab. Diesen Entscheid wird er an der kommenden Gemeindeversammlung vom 5. Dezember begründen. An der letzten Gemeindeversammlung wurde der Gemeinderat – nach einem angenommenen Antrag – aufgefordert, der nächsten Gemeindeversammlung das Geschäft «Kauf Städtli-Saal» zur Beschlussfassung vorzulegen.
Einmal mehr wird der «Städtli»-Saal» an einer Gemeindeversammlung in Huttwil Gesprächsthema sein, nachdem an der letzten Gemeindeversammlung ein Antrag von Ueli Anliker angenommen wurde, der verlangte, dass der Gemeinderat an der Dezember-Gemeindeversammlung das Geschäft «Kauf Städtli-Saal» zur Beschlussfassung vorzulegen habe. Dieser Aufforderung kommt der Gemeinderat nach, aber vermutlich nicht im Sinne des damaligen Antragstellers, denn der Gemeinderat wird der Versammlung mitteilen, dass er auf einen Kauf des Saales verzichten will. Damit dürfte das Thema endgültig vom Tisch sein, sofern nicht noch mittels einer Initiative (gemäss Organisationsreglement) das Kaufgeschäft den Huttwilern ein weiteres Mal vorgelegt wird.
Unterschiedliche Kostenberechnungen
Dennoch hat sich der Gemeinderat im Vorfeld der kommenden Gemeindeversammlung vom 5. Dezember intensiv mit dem Geschäft «Kauf Städtlisaal» auseinandergesetzt. Grundlage bildete dabei das Angebot von Eigentümer Fritz Graber, der eine Offerte für den Kauf der gesamten Parzelle mit Saal, Foyer, Seminarräumen und Räumlichkeiten der IBH AG im Untergeschoss in der Höhe von 974 000 Franken unterbreitete. Mittlerweile habe jedoch der Eigentümer die Absicht geäussert, die Parzellengrenze entlang der Saalmauer zu ziehen, schreibt der Gemeinderat in der Botschaft zur Gemeindeversammlung. Damit würden das Foyer, ein Teil des Office sowie die Seminarräume im Besitz von Fritz Graber verbleiben. Diese Abtrennung hat gemäss Angaben der Firma Gastroconsult, welche dieOfferte im Auftrag des Eigentümers erstellt hat, keine Reduktion des Verkaufspreises zur Folge. In der Offerte wird zudem der dringliche Sanierungsbedarf auf 45 0000 Franken geschätzt.
Der Gemeinderat seinerseits entschied, die Grössenordnung des Sanierungsbedarfs durch einen Architekten (Bettler GmbH, Zell) beurteilen zu lassen. Dabei stützt sich die Gebäudeanalyse auf die Energiegesetzgebung, welche verlangt, dass bei einer Sanierung minimale Energiewerte zwingend einzuhalten sind. Dies wiederum verursache entsprechende Aufwände für die Sanierung. Der Kostenvergleich der beiden Varianten zeigt, dass sich die Kosten für den Saalkauf sowie den Sanierungsbedarf gemäss Offerte der Gastroconsult (Variante 1) auf total 1,492 Millionen Franken beläuft, die Variante 2, berechnet auf der Basis der Gebäudeanalyse durch die Bettler GmbH, geht dagegen von Kauf- und Sanierungskosten in der Höhe von rund 1,994 Millionen Franken aus.
Gemeindeversammlung nicht zuständig
Gemäss dem Organisationsreglement der Gemeinde Huttwil ist die Gemeindeversammlung für Kreditbeschlüsse zwischen 500 001 und 1,5 Millionen Franken zuständig. Liegt der Gesamtkredit jedoch höher, ist die Urnengemeinde für das Geschäft zuständig. Weil der Gemeinderat der Meinung ist, dass der Sanierungsbedarf eher der Variante 2 entspricht, liege das Geschäft «Kauf Städtli-Saal» nicht in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, weshalb zu diesem Geschäft kein verbindlicher Beschluss gefasst werden könne. Die Behandlung des Geschäfts beschränkt sich laut dem Gemeinderat darauf, die Gemeindeversammlung über die Ergebnisse der Abklärung zu informieren. Abschliessend hält der Gemeinderat fest, dass aus gesellschaftspolitischer Sicht die Aufrechterhaltung des Saalangebots zu befürworten, aus finanzpolitischer Sicht dagegen zu verwerfen sei. Er weist auch darauf hin, dass die Aufbereitung des Geschäfts bis zur Entscheidreife und die Erarbeitung der Rahmenbedingungen für den späteren Betrieb mit sehr viel Personalaufwand verbunden wäre. Deshalb sehe er von weiteren Kaufverhandlungen ab und beende das Geschäft mit den Informationen an der kommenden Gemeindeversammlung. Es sei denn, wie eingangs bereits erwähnt, dass mittels einer Initiative das Geschäft erneut zur Behandlung und Aufarbeitung zuhanden der Urnengemeinde verlangt wird.
Definitiv befinden können die Huttwiler Stimmberechtigten dagegen an der Gemeindeversammlung über das Budget 2019, das ein Defizit im Gesamthaushalt von 388 695 Franken sowie ein Defizit von 198 395 Franken im Allgemeinen Haushalt vorsieht. Das tiefere Defizit ist laut den Erläuterungen des Gemeinderates auf höhere Beiträge aus dem Finanzausgleich sowie auf Sparmassnahmen zurückzuführen. Dass sich das Ergebnis besser darstellt, sei auch auf die Vorschriften der Rechnungslegung HRM2 zurückzuführen, die vorsehen, dass die Spezialfinanzierung «Übertrag Verwaltungsvermögen IBH AG» erfolgswirksam während 16 Jahren abgebaut werden muss. Dies führt zu einer Verbesserung des Ergebnisses von 562 500 Franken. Der Gemeinderat warnt trotz des besseren Ergebnisses, dass man sich nicht dazu verleiten lassen dürfe, von einer Entspannung im Finanzhaushalt auszugehen. Er weist darauf hin, dass die Selbstfinanzierung der Gemeinde nach wie vor ungenügend ist. So können die vorgesehenen Investitionen nicht aus selbsterarbeiteten Mitteln finanziert werden, sondern sind entweder durch Vermögensverzehr oder Kreditaufnahmen zu finanzieren.
Von Walter Ryser