Der Dorfladen in Gondiswil wird nicht geschlossen, obwohl dies in einem Mitwirkungsverfahren zu einer Zonenplan-Änderung angekündigt wurde. · Bilder: Marcel Bieri
Grosse Aufregung um kleinen Dorfladen
Die Gemeinde Gondiswil plant eine Änderung des Zonenplans «Dorfplatz». Laut Mitwirkungsbericht, der auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet wurde, liegt der Grund für die geplante Zonenplan-Änderung darin, dass der bestehende Dorfladen mangels Nachfolgelösung per Ende Oktober 2026 schliessen wird. Doch die ganze Geschichte hat einen kleinen Haken: Die Besitzerfamilie der Liegenschaft, in der sich der Dorfladen befindet, wurde vom Gemeinderat nie kontaktiert, ansonsten hätte man laut der Familie Schütz-Schär dem Gremium mitgeteilt, dass der Dorfladen nicht geschlossen wird und bereits Gespräche mit Nachfolgern geführt werden …
Die Geschichte ist schlicht zu gut, um wahr zu sein. Es gab einmal eine kleine Gemeinde im Oberaargau, nennen wir sie Gondiswil. Deren Gemeinderat beabsichtigte eine Änderung des Zonenplans «Dorfplatz». Dafür wurden die entsprechenden Arbeiten in Gang gesetzt und ein Mitwirkungsverfahren lanciert. Dieses wurde auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Hier konnten die Einwohner schwarz auf weiss nachlesen, welche Gründe für die geplante Zonenplan-Änderung angeblich ausschlaggebend sind. Einleitend zum Erläuterungsbericht steht geschrieben: «Gondiswil steht vor einem Wandel der lokalen Versorgungssituation. Der bestehende Dorfladen wird spätestens Ende Oktober 2026 geschlossen, da die Betreiberin in Pension geht und sich keine Nachfolge abzeichnet. Dadurch wäre auch der Fortbestand des Käsereiladens gefährdet, da die Synergien mit einem Dorfladen fehlen. Zur Sicherung der Grundversorgung wurde in Zusammenarbeit mit der Käsereigenossenschaft Gondiswil ein neues Nutzungskonzept entwickelt. Im Gebäude über der Wärmezentrale soll der neue Dorfladen unter der Führung der Käsereigenossenschaft errichtet werden.»
Ihr ist der «Lade abegange»
Soweit scheint alles plausibel und nachvollziehbar zu sein. Oder doch nicht? Die Liegenschaft, in der sich der bestehende Dorfladen befindet, ist im Besitz von Daniela Schütz-Schär (Gondiswil) und ihrem Bruder Marcel Schär (Grünenmatt). Die beiden haben den Dorfladen an Therese Schärli verpachtet, die den Laden betreibt. Sie wird Ende Oktober 2026 in Pension gehen. Noch immer scheint alles relativ klar zu sein. Doch jetzt nimmt die Geschichte eine unverhoffte Wende, als Daniela Schütz-Schär dem «Unter-Emmentaler» mitteilt, beim Lesen des Mitwirkungsverfahrens sei ihr regelrecht «de Lade abegange». Aber was um Himmelswillen hat sie dermassen aus der Fassung gebracht? «Aus dem Mitwirkungsverfahren habe ich doch tatsächlich entnehmen müssen, dass unser Dorfladen Ende Oktober 2026 geschlossen wird, weil die Nachfolge nicht geregelt werden könne», erwähnt sie und sagt, dass sie diesen Satz zweimal habe lesen müssen. Und dann fügt sie hinzu: «Vor der Lancierung des Mitwirkungsverfahrens hat kein einziges Mitglied des Gemeinderates und auch niemand von der Gemeindeschreiberei mit uns Kontakt aufgenommen und das Gespräch gesucht. Dann hätten sie nämlich erfahren, dass wir nicht beabsichtigen, den Dorfladen zu schliessen und bereits Gespräche mit möglichen Nachfolgern als künftige Pächter laufen.» Sie und ihr Bruder seien einhellig der Meinung, dass man den Dorfladen erhalten möchte. Natürlich sei im Dorf gerätselt worden, ob der Laden nach der Pensionierung von Therese Schärli schliessen werde. «Aber, dass ein Stammtisch-Gerücht auf direktem Weg in ein Mitwirkungsverfahren gelangt, ohne dass die Beteiligten angefragt wurden, kann ich schlicht nicht nachvollziehen», zeigt sich Daniela Schütz-Schär gegenüber dem «UE» entsetzt über diese Geschichte.
Aussprache sorgt für eine Beruhigung
Selbstverständlich haben die beiden Liegenschaftsbesitzer umgehend reagiert und eine Beschwerde gegen das Mitwirkungsverfahren beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau eingereicht. Und was sagt die Gemeinde zu dieser skurrilen Angelegenheit? Der Gemeinderat und der Gemeinde-schreiber zeigen sich genauso überrascht wie reuig. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem «Unter-Emmentaler» halten sie fest, dass der Gemeinderat im Vorfeld des Mitwirkungsverfahrens aus verschiedenen Quellen übereinstimmend vernommen habe, dass der Dorfladen mit der Pensionierung der jetzigen Betreiberin aufgegeben werde. «Dies führte dazu, dass diese Aussagen fälschlicherweise als sakrosankt erachtet wurden und das Verfahren darauf aufgebaut wurde. Dabei ging von Seiten der Gemeinde vergessen, sich bei der Eigentümerschaft rückzuversichern», schreibt der Gemeinderat weiter. Für dieses Versäumnis habe man sich bei der Familie Schütz-Schär entschuldigt. Dies geschah schriftlich und noch einmal während einer Aussprache mit den Liegenschaftsbesitzern. Gleichzeitig versicherte der Gemeinderat Daniela Schütz-Schär und Marcel Schär, dass er die falsche Aussage im Mitwirkungsverfahren korrigieren werde. Dies soll auch im Rahmen der Botschaft zur nächsten Gemeindeversammlung mit einer Richtigstellung des Sachverhaltes geschehen. Die Liegenschaftsbesitzer sind mit diesem Vorgehen einverstanden. Auch soll im Frühjahr eine Zusammenkunft mit den Betreibern des Dorfladens, des Welt-Lädelis und des Käsereiladens stattfinden, um für die Zukunft ein besseres Miteinander anzustreben. Der Gemeinderat schreibt dazu: «Nach dieser Aussprache sind sich alle Beteiligten einig, dass gemeinsam eine gute Lösung für das Dorf, das Dorfleben und alle Beteiligten im Dorfkern gefunden werden muss. Hier sind sowohl die Familien wie auch der Gemeinderat bereit, für eine gute Lösung zusammenzuarbeiten.» Der Gemeinderat Gondiswil nimmt sich zudem in die Pflicht, künftig Informationsquellen besser zu prüfen und zu kontrollieren, ob wirklich alle involvierten Personen/Parteien miteinbezogen wurden. Was bedeutet dies nun für das lancierte Mitwirkungsverfahren? Dazu teilt der Gemeinderat mit: «Konkret bedeutet die aktuelle Situation, dass der Gemeinderat die falsche Ausgangslage und alle damit zusammenhängenden Begründungen überprüfen müsse. Sobald dies geschehen sei, werde die Mitwirkung vom Gemeinderat genehmigt und anschliessend dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingereicht. Liege dann der Entscheid des AGR vor, werde sich der Gemeinderat erneut mit der Zonenplan-Änderung befassen und entscheiden, ob er das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Abstimmung unterbreiten wird. So gesehen, sei das geplante Vorhaben durch die neue Ausgangslage nicht hinfällig. Ob allerdings die Käsereigenossenschaft unter den neuen Voraussetzungen ihr Vorhaben dennoch realisieren wird, scheint zum jetzigen Zeitpunkt mehr als fraglich. Und wie unzählige andere gute Geschichten darf auch hier zum Schluss festgehalten werden: Ende gut, alles gut – oder zumindest befindet sich das Mitwirkungsverfahren auf dem Weg der Besserung …
Von Walter Ryser