Grosse Waldbrandgefahr jetzt auch in Teilen des Kantons Bern
Wegen der Hitze und der anhaltenden Trockenheit greifen immer mehr Kantone zum Feuerverbot. Seit Donnerstag ist das Entfachen von Feuern und Grillieren in Wäldern und in Waldesnähe auch im Emmental untersagt. Aufgrund der Dispositionsbeurteilung des Kantons Bern hat das Regierungsstatthalteramt Emmental die Gemeinden am Donnerstagnachmittag entsprechend informiert. Für den 1. August dürfte dies nicht das letzte Wort sein; übermorgen Montag wird die Lage vom Kanton neu beurteilt.
EMMENTAL / OBERAARGAU · Im Berner Jura, im Mittelland sowie in den Voralpen besteht laut der kantonalen Dispositionsbeurteilung grosse Waldbrandgefahr; das bedeutet Stufe vier von fünf. Das Emmental und der Oberaargau liegen im Grenzbereich der gefährdeten Gebiete; auch hier besteht durchwegs eine grosse Waldbrandgefahr. Einzig im Berner Oberland gilt aktuell gebietsweise noch die Stufe drei, erheblich.
Die zuständigen Regierungsstatthalterinnen und -statthalter haben deshalb für die betroffenen Verwaltungskreise ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.
Dieses Verbot gilt auch im Verwaltungskreis Emmental. Das heisst, das Entfachen von Feuer sowie das Abbrennen von Gegenständen ist im Wald und in Waldesnähe im gesamten Verwaltungskreis gänzlich untersagt. Ausserhalb der Sperrzone dürfen Grillfeuer zwar gemacht und es darf Feuerwerk abgebrannt werden, allerdings wird die Bevölkerung aufgerufen, dem Brandschutz grosse Beachtung zu schenken.
Aktuell kein Grillverbot
Dies gilt mindestens nach aktuellem Stand. Am Montag erfolgt eine neue Beurteilung. Mit Blick auf die kurz- und mittelfristigen Wetterprognosen dürfte die Gefahr weiterhin bestehen oder sich gebietsweise noch erhöhen. Steigt die Gefährdung auf die höchste Stufe «sehr gross», kann in den betroffenen Gebieten gar ein generelles Feuerverbot ausgesprochen werden. Zumindest aber für dieses Wochenende darf also im Verwaltungskreis Emmental in Gärten oder sicheren Feuerstellen ausserhalb der Sperrzone noch grilliert und auf befestigten Plätzen Feuerwerk abgebrannt werden.
Jederzeit sollen jedoch die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Das heisst: Grillieren nur in befestigten Feuerstellen, Funkenwurf verhindern und löschen, Gartenschlauch oder andere Wasserquelle für einen allfälligen Einsatz bereithalten. Jegliches Feuer ist zu löschen; es darf keine Glut weiterschwelen. Bei Wind ist auf das Grillieren und Entfachen von Feuern gänzlich zu verzichten. Auf Feldern, Äckern und Weiden ist das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk zu unterlassen, da auch die Böden und Kulturen aufgrund der sehr grossen Trockenheit brandgefährdet sind.
Eine Gefahrenquelle bilden zudem die goldgelben Getreidefelder wie auch das Emd, das sich teilweise noch auf den Feldern befindet.
Nach aktuellem Gesichtspunkt dürfen in der Region auch 1. Augustfeuer der Gemeinden ausserhalb der Sperrzone Wald und Waldesnähe abgehalten werden. Welche Distanz zum Wald gilt, wird im Schreiben an die Gemeinden nicht näher definiert; das Regierungsstatthalteramt appelliert an den gesunden Menschenverstand. Feuer könne sich bei Wind durch die Luft ausbreiten. Kronfeuer seien bei der aktuell ausgedörrten Vegetation rasch möglich. In den Kantonen Baselland und Baselstadt wurden 200 Meter Abstand zu den Wäldern festgelegt.
Bei den 1. Augustfeuerwerken der Gemeinden muss in jedem Fall ein Einsatzelement der Feuerwehr anwesend zu sein. Den Gemeinden wurde vom Regierungsstatthalteramt zudem empfohlen, der Bevölkerung Plätze zur Verfügung zu stellen, wo 1. August-Feuerwerk sicher abgebrannt werden kann. Auch dort soll eine Ersteinsatzgruppe der Feuerwehr anwesend sein.
«Die Präsenz der Feuerwehr vergegenwärtigt der Bevölkerung einerseits den Ernst der Lage und schafft anderseits die nötige Sicherheit, da unmittelbares Eingreifen möglich wäre», hält Mark Gerber, stellvertretender Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental, in der Mitteilung an die Gemeinden fest. Das könnte aber möglicherweise auch in dieser Beziehung nicht das letzte Wort sein, denn nach wie vor ist nur gebietsweise und nur wenig Regen in Sicht. Übermorgen Montag wird deshalb die Lage auch bezüglich der 1. Augustfeuer vom Kanton neu beurteilt und es könnten neue Weisungen zum Tragen kommen.
Von Liselotte Jost-Zürcher