Kleine Käfer mit grossen Konsequenzen: Der Asiatische Laubholzbockkäfer. · Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott
Käfersuche weiterhin auf Kurs
2022 wurde der Asiatische Laubholzbockkäfer in Zell erstmals entdeckt. Der bislang letzte Befall wurde im März 2025 festgestellt. Die Kontrollen und die Einschränkungen für die Bevölkerung bleiben aber bestehen. Frühestens im November 2028 wird die Gemeinde als käferfrei gelten.
Zell · «Die Massnahmen, die wir ergriffen haben, funktionieren», so Miguel Zahner, Fachbereichsleiter Schutzwald des Kantons Luzern und Leiter des Einsatzes in Zell. Während im August 2022 74 befallene Bäume entdeckt worden seien, sei es im März 2025 lediglich ein befallener Baum gewesen. «Dieses Jahr haben wir bisher keinen Befall registriert», so Zahner.
Unterwegs mit Spürhunden und Spezialisten
Das Monitoring übernehmen drei Arten von Einsatzteams. Erstens suchen Spürhundeteams, bestehend aus einer Hundeführerin oder einem Hundeführer und ein bis drei Hunden, die Parzellen im betroffenen Gebiet ab. «Der Hund reagiert auf Duftmoleküle im Raum, die auf den Käfer hindeuten», erklärt Zahner. Im optimalen Fall zeige der Hund die mögliche Fundstelle direkt an. Andernfalls ermögliche seine Reaktion der Hundeführerin oder dem Hundeführer, den Suchbereich einzugrenzen. Zweitens kontrollieren Baumpflegespezialistinnen und -spezialisten die Bäume akribisch auf Spuren. Drittens unterstützen Forstfachleute die Teams und kontrollieren die Vegetation visuell. Laut Zahner besteht das Kernteam aus sechs Personen. Insgesamt seien jedoch 60 bis 80 Personen vor Ort zum Einsatz gekommen. Seit dem ersten Fund wird das Grüngut im betroffenen Gebiet während der Vegetationszeit durch den Kanton abgeholt und vernichtet. Innerhalb des Gebiets darf kein Schnittgut von Laubgehölzen wegtransportiert werden. Wer beispielsweise seine Hecke schneidet, kann das Material deshalb nicht wie gewohnt entsorgen. Auch Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen geschlagenes Laubholz nicht aus der Zone bringen. Sie müssen einen Holzschlag entweder bis zum Ende der Massnahmen verschieben oder das Holz innerhalb des Gebiets verarbeiten und verwenden. Besonders einschneidend seien die Massnahmen jeweils nach einem bestätigten Befall gewesen, sagt Miguel Zahner. Rund um einen befallenen Baum wurde eine Zone mit einem Radius von 100 Metern festgelegt. In diesem Gebiet wurden sämtliche Parzellen kontrolliert und die vorhandenen Bäume erfasst. Standen dort bestimmte besonders anfällige Laubbaumarten wie Ahorn, Weide oder Esche, wurden diese Bäume vorsorglich gefällt und vernichtet. «Das war für die betroffene Bevölkerung massiv. Stand beispielsweise im Garten ein Ahorn innerhalb dieses Radius, musste er gefällt werden», erklärt Zahner. Seit dem letzten Fund im März 2025 seien jedoch keine solche Fällungen mehr nötig gewesen.
Frühestens im November 2028 käferfrei
Bis Zell offiziell als käferfrei gilt, dauert es jedoch noch mindestens bis November 2028. «Der Bund schreibt vor, dass man vier Jahre befallsfrei sein muss. Da es sich beim Fund im März 2025 um eine Larve gehandelt hat, konnten wir diesen Fund noch zum Befallsjahr 2024 zählen», erklärt Zahner. Voraussichtlich bis November 2028 sollen auch die Massnahmen und Einschränkungen beim Grüngut in Zell und den angrenzenden Quartieren in der Pufferzone von Gettnau, Hüswil und Fischbach aufrechterhalten werden, «bis der Bund bestätigt, dass die Tilgung erfolgreich war».Der 2022 in Zell entdeckte Befall ist laut der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wald, Schnee und Landschaft (WSL) der bislang grösste in der Schweiz. Der konkrete Ursprung des Befalls ist unklar. «Generell werden die Käfer mit Importwaren eingeschleppt. Es genügt bereits eine Holzkiste mit einem Männchen und einem Weibchen oder einem befruchteten Weibchen, um einen Befall auszulösen», so Zahner. in entscheidender Erfolgsfaktor bei der Bekämpfung des Käfers sei die Bevölkerung. «Die Massnahmen sind nicht einfach, aber auch dank der Mitwirkung durch die Bevölkerung sind die Befälle zurückgegangen. Es ist erfreulich zu sehen, wie die Bevölkerung Massnahmen mitträgt.»
Weniger ein Thema, Ungewissheit bleibt
Auch der Zeller Gemeinderat und Bauvorsteher Urs Lustenberger hebt die grosse Disziplin der Bevölkerung hervor. So würden etwa die regelmässigen Grüngutsammlungen rege genutzt. Fälle von unsachgemässer Entsorgung seien ihm nicht bekannt. «Die Sammlungen sind bequem, weil das Grüngut direkt zu Hause abgeholt wird. Vor dem Käferbefall musste man es selbst zu einer Sammelstelle bringen.» Für die Bevölkerung seien die Sammlungen zudem kostenlos. Organisiert würden sie vom Kanton, finanziert von Kanton und Bund. Der Aufwand für die Gemeinde beschränke sich auf einige wenige administrative Aufgaben.
Seit dem ersten Befall hat der Käfer die Gemeinde dennoch intensiv beschäftigt. Besonders die zahlreichen Präventivfällungen zu Beginn hätten vielen Betroffenen zu schaffen gemacht. «Es ist nicht schön, wenn man den Leuten ihre Bäume wegnehmen muss», sagt der Gemeinderat, der selber von den Fällungen betroffen war. Gross sei der Ärger gewesen, als die EU die Wirtspflanzenliste, an der sich auch der Bund orientiert, anpasste. Dadurch änderte sich, welche Baumarten präventiv gefällt werden mussten – und plötzlich waren weniger Fällungen nötig als noch wenige Monate zuvor. «Das führte zu grossem Unverständnis», sagt Lustenberger. Mittlerweile erhalte das Bauamt Zell kaum noch Rückmeldungen zum Thema. «Viele der betroffenen Personen haben bereits neue Bäume gepflanzt», sagt Lustenberger. Während die Entfernung der Bäume von Kanton und Bund bezahlt worden sei, hätten die Eigentümerinnen und Eigentümer die Neupflanzungen selber finanzieren müssen. Der Käfer ist im Dorf also immer seltener ein Gesprächsthema. Aufatmen kann die Gemeinde jedoch noch nicht. «Es herrscht eine gewisse Grundanspannung. Man fragt sich: Ist da noch einer? Die Gewissheit, käferfrei zu sein, wäre eine grosse Erleichterung für alle», sagt Lustenberger.
Gefährlicher Schädling
Der Asiatische Laubholzbockkäfer stammt ursprünglich aus Ostasien und befällt Laubbäume, die innerhalb weniger Jahre absterben. Da er grosse wirtschaftliche und ökologische Schäden verursachen kann, muss er bekämpft werden. Der Käfer gilt gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung als melde- und bekämpfungspflichtig. Er ist schwarz, hat rund 20 helle Flecken und ist ohne Fühler 2,5 bis 3,5 Zentimeter lang. Die Larve des Käfers ist bis zu fünf Zentimeter lang und cremeweiss. Sogenannte Fangbäume, die in der Nähe von Befällen platziert werden und den Käfer anlocken sollen, werden regelmässig kontrolliert, allfällige Käfer werden eingesammelt. Wer einen Asiatischen Laubholzbockkäfer beobachtet, soll ihn in einem Glas mit gelochtem Deckel einfangen, im Kühlschrank lagern und den Fund anschliessend bei Miguel Zahner, Fachbereichsleiter Schutzwald, melden: [email protected]. (lawa).
Von Gabriela Graber