• Gemeindepräsident Roland Ryser (links) und Gemeinderat Beat Neuenschwander nahmen zum neuen Abfallreglement viele Wortmeldungen entgegen. · Bild: Marion Heiniger

13.12.2022
Emmental

Keine Beteiligung beim Forum-Hallenbad

Der Gemeinderat von Affoltern sieht aus finan­zieller Sicht keine Möglichkeit, das Hallenbad im Forum Sumiswald zu unterstützen. Deshalb hat er bereits zum Vorprojekt «Nein» gesagt. 4,4 Prozent ­aller Stimmberechtigten waren an der Gemeindeversammlung anwesend und nahmen diesen Entscheid wortlos entgegen. Zu Diskussionen führte hingegen die Totalrevision des Abfall­reglements.

Affoltern · «Für Affoltern sind die Kosten zur Unterstützung des Hallenbads finanziell nicht stemmbar», erklärte Gemeindepräsident Roland Ryser zum Ende der Gemeindeversammlung. Die Gemeinde hält beim Forum zehn Aktien à nominal 100 Franken. Bis zum Ende dieses Jahres wurden diejenigen Gemeinden, welche ihre Kinder zum Schulschwimmen ins Forum-Hallenbad schickten, gebeten, sich über eine Beteiligung am Vorprojekt zur Rettung des Hallenbades zu äussern. Die Kosten für dieses Vorprojekt belaufen sich pro Gemeinde zwischen 7500 Franken (im besten Fall, wenn alle Gemeinden mitmachen) und 15 000 Franken (wenn nur 50 Prozent der Gemeinden mitmachen). «Es wurden auch verschiedene Varianten für die Folgekosten aufgezeigt, doch alle sind zu hoch, als dass sich Affoltern das leisten könnte.» Gemäss einer Auswertung waren durchschnittlich etwa zwei Prozent der Hallenbad-Gäste aus Affoltern. Da niemand aus der Versammlung das Wort wünschte, war anzu-nehmen, dass die 41 anwesenden Stimmberechtigten (4,4 Prozent von 929) das Vorgehen des Gemeinderates befürworteten.

Unklarheit beim neuen Abfallreglement
Zu vielen Diskussionen hingegen führte die Totalrevision des Abfallreglements. Die Überarbeitung des aus dem Jahr 1997 stammenden Reglements wurde aufgrund veralteter Rechtsgrundlagen, veränderter Verhältnisse und der Umstellung auf das AVAG-Sackgebührenmodell veranlasst. Neu soll die Grundgebühr pro Wohnung (auch leer stehende) und Betrieb erhoben werden. Bis anhin war eine Grundgebühr pro steuerpflichtige Person geschuldet. Um die Grüngutabfuhr in Zukunft kostendeckend zu betreiben, werden die Gebühren um 17,5 Prozent erhöht. Ebenfalls neu werden 80 Prozent sämtlicher Kosten der Kadaversammelstelle Dürrenroth weiterverrechnet (bisher exklusive Betriebskosten). Durch die Umstellung auf das AVAG-System resultiert zudem ein Mehrertrag, der zur Senkung der Grundgebühren führt. Somit kann ein Einzelhaushalt mit Einsparungen von 15 Franken und ein Familienhaus-halt (mindestens zwei Personen) mit 30 Franken pro Jahr rechnen. Die Gebühren werden durch den Gemeinderat in der Abfallverordnung festgelegt.
«Vieles ist gegenüber dem alten Abfallreglement unklar», meldete sich ein Anwesender zu Wort und sprach damit etwa die für ihn nicht klare Definition der Betriebe an. «Wenn nun jemand zum Beispiel als selbstständiger Taxifahrer gemeldet ist, gilt dies auch als Betrieb?», wollte er wissen. Weiter war im unklar, ob die Grundgebühr auch bei leer stehenden Betrieben erhoben würde. «Die Grundgebühr wird nach einer Liste, bei der die Wohnungen und Betriebe auf der Gemeinde gemeldet sind, erhoben», erklärte der zuständige Gemeinderat Beat Neuenschwander.
Die Befürchtung des gleichen Wortmelders, dass die auf die Abfall-Grundgebühr erhobene Mehrwertsteuer nicht rechtens sei, ähnlich wie der Fall Billag mit den unrechtmässig erhobenen Steuern auf die Radio- und Fernsehgebühren zeigte, konnten durch Finanzverwalter Roman Kauz (Fankhauser & Partner) entkräftet werden. Er versicherte, dass hierbei alles mit rechten Dingen zugehe. Weitere Wortmeldungen teilten die Befürchtungen. Trotz reger Diskussionen wurde das total revidierte Abfallreglement schlussendlich mit nur zwei Enthaltungen angenommen.
Dagegen einstimmig genehmigt wurde die ebenfalls zur Abstimmung gelangte Teilrevision des Abwasserentsorgungsreglements aus dem Jahre 2015. Durch die Liquidation des ARA-Verbandes Dürrenroth und dem Anschluss an die ZALA AG in Aarwangen sinken die Betriebskosten, was eine Anpassung des Reglements zur Folge hatte. Die jährliche Einlage in den Werterhalt der Spezialfinanzierung Abwasser wird von bisher 90 auf neu 75 Prozent festgelegt. Zudem werden die Entsorgungsgebühren um 50 Prozent von aktuell 2,80 Franken auf 1,40 Franken gesenkt.

Weniger Aufwandüberschuss als 2022
Einstimmigkeit herrschte auch bei der Genehmigung des Budgets 2023. Es wurde mit einer unveränderten Steueranlage von 1,86 Einheiten gerechnet. Bei Erträgen von 4 796 750 Franken schliesst es im Gesamthaushalt mit einem Aufwandüberschuss von 154 400 Franken ab. Im allgemeinen steuerfinanzierten Haushalt beträgt der Aufwandüberschuss 86 950 Franken. Dies bedeutet eine Besserstellung gegenüber dem Vorjahresbudget von 11 300 Franken. Zu diesem Ergebnis führte unter anderem ein höherer -Personalaufwand (Verwaltungs- und Betriebspersonals der Schulliegenschaften) und ein höherer Sach- und übriger Betriebsaufwand durch die Auslagerung der Verwaltungsleitung und der Bauverwaltung.
Die Abschreibungen, verursacht durch Strassen- und Wasserleitungssanierungen, liegen ebenfalls über dem letztjährigen Budgetwert. Der Transferaufwand liegt hingegen darunter. Hier sind besonders im Bereich Primar- und Sekundarstufe Abweichungen zu verzeichnen. Durch die Senkung der Abwasserentsorgungsgebühr werden im Budget 2023 ebenfalls Mindererträge erwartet. Investitionen sind im nächsten Jahr in der Höhe von 466 500 Franken im allgemeinen Haushalt geplant. Die Wasserversorgung rechnet mit Investitionen von 981 000 Franken und die Abwasserentsorgung mit 151 000 Franken.
Der Finanzplan 2023 bis 2027 wurde der Gemeindeversammlung lediglich zur Kenntnis gebracht. In sämtlichen Planjahren weist er Aufwandüberschüsse in der Höhe von 37 000 bis 107 000 Franken aus. Damit reduziert sich der Bilanzüberschuss (Eigen-kapital) um voraussichtlich 390 000 Franken auf 1,128 Millionen Franken bis Ende 2027. Der Finanzplan sei zurzeit zwar noch trag- und finanzierbar, auf lange Sicht gesehen aber nicht mehr. Was weitere Investitionen nur noch beschränkt möglich machen würde. Deshalb seien Einsparungen insbesondere im betrieblichen Bereich unerlässlich, erklärte Finanzverwalter Roman Kauz. Zunehmen wird deshalb auch das Fremdkapital der Gemeinde Affoltern von aktuell 1,55 Millionen auf 2,64 Millionen Franken. Zudem werden in der Planungsperiode 1,55 Millionen Franken zur Rückzahlung fällig. Bei einem Zinssatz von zwei Prozent führt das Fremdkapital so zu jährlichen Kosten von 53 000 Franken.

Von Marion Heiniger