• 40 Gräber stehen muslimischen Glaubensangehörigen künftig auf dem Friedhof Geissberg zur Verfügung, bei der Bestattung von Verstorbenen haben sie sich aber an die geltenden Bestimmungen zu halten. · Bild: Walter Ryser

19.08.2022
Langenthal

Keine Sonderrechte für Muslime

Weil die Stadt Langenthal auf dem Friedhof Geissberg Platz für 40 Gräber von Verstorbenen muslimischen Glaubens schaffen will, reichten SVP-Vertreter im Stadtrat eine Interpellation mit diversen Fragen zu diesem Thema ein. Interpellant Patrick Freudiger zeigte sich nach der Antwort des Gemeinderates beruhigt, dass mit den neuen Gräbern einerseits die Religionsfreiheit gewährt bleibt und andererseits aber auch keine Sonderrechte für Muslime geschaffen werden.

Das Vorhaben der Stadt Langenthal, auf dem Friedhof Geissberg 40 Gräber für Verstorbene muslimischen Glaubens zu schaffen, löste bei der SVP-Fraktion im Stadtrat Unbehagen aus. Patrick Freudiger, Corinna Grossenbacher, Janosch Fankhauser und Martin Lerch reichten deshalb eine Interpellation ein, die zahlreiche Fragen zu diesem Thema enthielt. Mit den entsprechenden Fragen befasste sich anschliessend eine Arbeitsgruppe «Bestattung nicht christlicher Glaubensangehöriger». Dabei habe sich die Arbeitsgruppe bei der Beantwortung der Fragen nach der kommunalen Gesetzgebung betreffend Bestattungswesen orientiert.
Die Interpellanten wollten beispielsweise vom Gemeinderat wissen, ob die Grabfelder nach Geschlechtern getrennt angeordnet werden? In seiner Antwort gab der Gemeinderat zu verstehen, dass die Grabfelder geschlechtsneutral angelegt werden. Weiter wies der Gemeinderat darauf hin, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL) anerkenne, dass keine Unterteilung der Gräber beziehungsweise eine Trennung nach Geschlechtern erfolge.

Christliche Symbole bleiben
Weiter wollten die SVP-Vertreter wissen, ob aus muslimischer Sicht «unreine» Erde zur Schaffung der Gräber ausgehoben werde? Nein, lautete hier die Antwort des Gemeinderates, der darauf hinwies, dass auf dem Friedhof Geissberg keine Areale bestehen, welche nicht bereits als Grabfelder benutzt wurden. Die IGGL verzichteten auf sogenannte «reine» Erde nach muslimischer Tradition.
Mit einer weiteren Frage wollten die Interpellanten geklärt haben, ob geplant sei, bestehende christliche Symbole auf dem Friedhof zu entfernen? Auch hier konnte der Gemeinderat Entwarnung geben. Die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes und die entsprechenden Beisetzungen hätten nicht zur Folge, dass christliche Symbole demontiert würden, teilte der Gemeinderat mit.

Religionsfreiheit bleibt gewährt
Eine weitere Frage beschäftigte sich mit der Beisetzung der Verstorbenen. So wollten die SVP-Vertreter wissen, ob die sterblichen Überreste von muslimischen Verstorbenen bei Erdbestattungen in Tüchern in die Erde gelegt werden, anstatt in Särgen, wie das gemäss Reglement vorgesehen ist? Der Gemeinderat wies darauf hin, dass gemäss der Verordnung über das Bestattungswesen die Beisetzung von Verstorbenen in einem konformen Sarg zu erfolgen habe. Es würden die kantonalen und kommunalen Vorschriften für Erdbestattungen gelten. Abschliessend wollten die Interpellanten noch wissen, ob durch die geplanten 40 neuen Grabfelder auf dem Friedhof Geissberg in absehbarer Zeit Platzmangel zu befürchten sei? Auch hier konnte der Gemeinderat die SVP-Stadträtin und -Stadträte beruhigen. Der Friedhof verfüge über umfassende Platzreserven.
Interpellant Patrick Freudiger zeigte sich sehr zufrieden mit den Antworten des Gemeinderates, dem er attestierte, dass er seine Hausaufgaben gut gemacht habe. «Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass dadurch die Religionsfreiheit gewährt bleibt, gleichzeitig aber auch keine Sonderrechte für Muslime geschaffen werden», kommentierte der SVP-Stadtrat die Antworten des Gemeinderates.

Von Walter Ryser