• Ab dem kommenden Frühjahr finden die Arbeiten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Huttwil statt. · Bild: Liselotte Jost-Zürcher

30.01.2019
Huttwil

Neue Ortsdurchfahrt und die Auswirkungen

In den Jahren 2019 und 2020 wird im Zentrum Huttwil die Ortsdurchfahrt (Kantonsstrasse Burgdorf–Huttwil–Sursee) auf einer Länge von zirka 700 Metern saniert. Dabei steht nicht nur die Erneuerung der baulich maroden Strasse im Fokus, sondern auch eine Aufwertung des schützenswerten Ortsbilds. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt hat während der Bauarbeiten jedoch auch Einfluss auf den Verkehr und auf die Anlässe in Huttwil.

Die Ortsdurchfahrt soll in drei Bauphasen saniert werden. Die Submission des Oberingenieurs Kreis IV und die terminlichen Abklärungen sind soweit gediehen, dass ab sofort das provisorische Bauprogramm auf der Website der Gemeinde Huttwil eingesehen werden kann. Witterungsbedingte sowie bautechnische Einflüsse auf die Termine sind nach wie vor möglich.

Infoveranstaltung anfangs Mai
Um einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, werden im März die sicherheitstechnisch relevanten Aspekte für die anstehende Umleitungsphase überprüft und die Massnahmen definiert. Anfangs Mai 2019 wird eine Infoveranstaltung zur Sanierung der Ortsdurchfahrt stattfinden. An dieser werden die anstehenden Bauarbeiten vertieft erläutert und Fragen beantwortet.

Sanierung Brunnenplatz 2019
Zusätzlich soll 2019 der Brunnenplatz im Bereich zwischen der Marktgasse 10 und 12 saniert werden. Dies, damit keine Doppelbelastung entsteht, wenn 2020 die Sanierung der Kantonsstrasse in diesem Bereich ansteht. Die Durchfahrt zwischen dem Brunnenplatz 6 und der Oberdorfstrasse 4 soll während der Arbeiten gewährleistet bleiben. In der Sanierung ist ein neuer Belag, das Absenken des Waschbrunnens, Hülsen für den einfachen Aufbau von Sonnenschirmen und die Sanierung des Elektranten geplant. Der genaue Bautermin ist noch offen. Für die Bewilligung des dafür nötigen Kredits ist der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums zuständig.

Tempo-30-Zone im Bereich Hofmattstrasse ab Frühling 2019
Vor dem Start der Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt wird als wichtige Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Tempo-30-Zone im Bereich Hofmattstrasse eingeführt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 10. Dezember 2018 auf Antrag der Kommission für öffentliche Sicherheit den entsprechenden Verpflichtungskredit in der Höhe von 42 000 Franken genehmigt.
Die Zone grenzt sich wie folgt ab: Hofmattstrasse ab Höhe Hofmattstrasse 21/24 bis Einmündung Kantonsstrasse (Oberdorfstrasse) – Stadthausstrasse – Viehmarktstrasse – Hintergasse – Brunnenplatz sowie allfällige Stichstrassen zwischen der Kantonsstrasse und der Hofmattstrasse innerhalb dieses Perimeters.
Vom 23. August 2018 bis am 24. September 2018 wurde eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Die Kommission für öffentliche Sicherheit hat die Eingaben ausgewertet und den Massnahmenplan in Zusammenarbeit mit der Schule sowie der Feuerwehr definitiv verabschiedet.
Die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen ist in den Frühlingsfe-rien 2019 geplant.

Jahrmärkte 2019/2020 örtlich eingeschränkt
Einige Daten der Huttwiler Jahrmärkte sind von den Sanierungsarbeiten sowie den daraus folgenden Sperrungen der Ortsdurchfahrt stark betroffen. Die Marktgasse muss teilweise
als einzige Zufahrtsmöglichkeit für Lastwagen zum Postzentrum und zu den Baustellen zwingend gewährleistet werden oder ist direkt von Sanierungsarbeiten betroffen und daher komplett gesperrt.
Aus diesem Grund haben sich die zuständige Kommission für öffentliche Sicherheit und der Gemeinderat mit der Frage der Durchführung der Huttwiler Jahrmärkte während der Ortsdurchfahrtsanierung befasst und verschiedene Varianten geprüft. Diese wurden an der Sitzung der Kommission für öffentliche Sicherheit vom 23. November 2018 beziehungsweise des Gemeinderates vom 10. Dezember 2018 behandelt.
Die Behörden haben sich dafür ausgesprochen, die von den Sperrungen betroffenen Jahrmärkte in den Jahren 2019 und 2020 in einem verkleinerten Marktgebiet durchzuführen. Steht die Marktgasse nicht zur Verfügung, wird der Markt im bestehenden Marktgebiet ohne die Nutzung der Marktgasse stattfinden. Dies bedeutet, dass die Stadthausstrasse und die Viehmarktstrasse als alternative Standorte zur Marktgasse genutzt werden.
Dementsprechend wird das verkleinerte Marktgebiet komplett neu eingeteilt und geplant werden müssen. Diese Variante hat den grossen Vorteil, dass alle Märkte weiterhin im Zentrum angeboten werden können und im Grundsatz ein einheitliches Marktgebiet während der gesamten Bauphase gewährleistet werden kann. Die Marktbesucherinnen und -besucher finden ihre Jahrmärkte das gesamte Jahr am gewohnten Standort im Städtlizentrum. Folgende Huttwiler Jahrmärkte sind von den Sperrungen der Ortsdurchfahrt betroffen und werden im verkleinerten Marktgebiet durchgeführt:
2019: Juli- und Septembermarkt
2020: Mai-, Juli- und eventuell Septembermarkt (je nach Fertigstellung der Bauarbeiten).
Die Daten können aus Witterungsgründen oder bei anderen unvorhersehbaren Verzögerungen kurzfristig ändern. Über die definitive Durchführung der Märkte im Jahr 2020 wird daher im Verlauf des Jahres 2019 beschlossen.
Die von den Bauarbeiten oder Sperrungen nicht betroffenen Huttwiler Jahrmärkte werden im üblichen Rahmen und im gewohnten Marktgebiet durchgeführt.pd