Parkplatzfrage lässt Städtlisaal-Kauf platzen
Aus und vorbei: Die Kaufverhandlungen für den Städtlisaal im Kleinen Prinz sind gescheitert. Gemeinde und die Besitzerfamilie Graber konnten sich bei der Parkplatzfrage nicht einigen. Damit läuft der Nutzungsvertrag Ende April aus.
Huttwil · Zu Beginn der Verhandlungen hat der Gemeinderat ein unabhängiges Schätzergutachten für den von der Familie Graber angebotenen Kaufpreis von 970 000 Franken für den Saaltrakt inklusive Office in Auftrag gegeben. «Dieses Gutachten hat bestätigt, dass das Kaufpreisangebot aufgrund der aktuellen Erträge marktgerecht ist. Damit war eine wesentliche Grundlage für die Fortführung der Verhandlungen vorhanden», schreibt der Gemeinderat. In diesen Verhandlungen konnte auch eine Einigung über die jährliche Abgeltung der gemeinsam genutzten Flächen wie Zugang, WC-Anlagen und Foyer erzielt werden.
Uneinig bei der Parkplatzfrage
«Keine Einigung erzielt werden konnte hingegen in der Frage der Parkplatznutzung auf der Westseite des Städtlisaals», heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die Verkäuferschaft habe geltend gemacht, dass die exklusive Nutzung dieser Parkplätze für den Hotelbetrieb unerlässlich sei. Für die Gemeinde kam ein Kauf ohne die sechs Parkplätze nicht in Frage. Die Gemeinde habe als Alternative vorgeschlagen, dass das zweite Untergeschoss als Parkfläche genutzt und mindestens teilweise ans Hotel vermietet werden könnte und die sechs Parkplätze als blaue Zone markiert und das Hotel dafür Dauerparkkarten für Gäste in der blauen Zone erhalten würde. Dieser Vorschlag führte zu keiner Einigung. «Mit Schreiben vom 20. März 2022 teilte Familie Graber mit, dass auf dieses Angebot aufgrund der fehlenden Einigung in der Parkplatzfrage nicht eingetreten werden könne und damit die Weiterführung von Verhandlungen wenig Sinn mache. Diese Einschätzung teilt auch der Gemeinderat», hält der Gemeinderat in seiner Stellungnahme fest.
Vertragspartner involviert
Der Gemeinderat hätte sich gewünscht, dass die Bevölkerung über den Kauf des Saaltrakts entscheiden kann. Im Sinne einer Mitwirkung wurden der Verband der Geselligen Vereine sowie Burger- und Herdgemeinderat zu einer Meinungsäusserung zum Kaufgeschäft eingeladen. Diese haben zwar das Interesse an einer weiteren Saalnutzung bekundet, dies aber nicht zu jedem Preis. Auch bezüglich der Parkplatzfrage stellten sich die Institutionen hinter die Haltung des Gemeinderates. Dies bestärkte den Gemeinderat, an seinem Angebot festzuhalten.
Kündigung wird Ende April wirksam
Mit dem Scheitern der Verhandlungen wird die Kündigung der Nutzungsvereinbarung für den Saal durch die Eigentümer per 30. April in Kraft treten. Das bedeutet, dass ab 1. Mai die Regelung für die pauschale Abgeltung der Saalnutzungen durch die Einwohnergemeinde, die Schulen und die Vereine entfällt. Ob der Saal künftig noch gemietet werden kann, entscheidet allein Familie Graber. Die Gemeinde kann keine entsprechenden Anfragen entgegennehmen oder bearbeiten.
Kirchgemeindesaal, Campus ...?
Da Verhandlungen immer das Risiko in sich bergen, dass diese scheitern können, hat der Gemeinderat bereits in einer früheren Phase Alternativen zum Städtlisaal geprüft. Als Ausweichlokale kommen der Kirchgemeindesaal, die Kirche, die alte Turnhalle (nur bedingt) oder der Campus Perspektiven in Frage. Nutzungen sind mit der jeweiligen Eigentümerschaft direkt zu klären. Das Ressort Kultur und Freizeit wird mögliche Hilfestellungen bei der Koordination von Alternativlösungen mit der Vereinskonferenz möglichst zeitnah diskutieren.
Vorschlag der Gemeinde hätte Hotelbetrieb gefährdet
Auf Anfrage des «Unter-Emmentaler» nimmt die Arbeitsgruppe Graber/Jordi/Anliker zu den gescheiterten Verkaufsverhandlungen des Städtlisaals im Hotel kleiner Prinz Stellung. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus dem Hotelbesitzer-Ehepaar Käthi und Fritz Graber, dem Architekten Hans Ulrich Jordi und dem Innenarchitekt Ulrich Anliker zusammen. «Leider sind die Verhandlungen an der Parkplatzfrage gescheitert. Die juristische Ausgangslage der Parkplatzparzelle ist so, dass der Boden – ein Geschenk mit Auflagen (vergrundbuchtes Parkrecht) des früheren Besitzers des ‹Mohrens› – seither der Gemeinde gehört. Die Nutzung ist, bis auf drei Parkplätze, die bisher von der IBH beansprucht wurden, dem Hotelbetrieb zugeordnet. Einer Änderung dieses Parkplatzregimes mit (vorerst) blauer Zone und Dauerparkkarten, wie der Gemeinderat vorschlug, konnten und durften wir nicht zustimmen, dies wäre der Todesstoss für die Zukunft des Hotelbetriebs gewesen, das müsste eigentlich auch dem Gemeinderat klar sein.» Stattdessen bot die Arbeitsgruppe dem Gemeinderat an, dass die Saalbenutzer bei Anlässen sämtliche Parkplätze, soweit diese frei sind, mitbenutzen können.
Gemeindepräsident Walter Rohrbach sieht das von einem anderen Standpunkt aus. Mit dem Kauf des Städtlisaals wären auch die Räumlichkeiten im Untergeschoss in Besitz der Gemeinde übergegangen, welche zurzeit noch von der IBH genutzt werden. «Wir wissen ja noch nicht, wer in Zukunft diese Räumlichkeiten nutzen wird und wie viele Parkplätze dann benötigt werden. Deshalb haben wir als Gemeinde die Lösung mit den fünf Dauerkarten für die blaue Zone vorgeschlagen. Mit dieser Lösung wären dem Hotel noch immer sieben Parkplätze zur Verfügung gestanden», erklärt Walter Rohrbach.
pd/UE/Marion Heiniger