Spezielle Ausgangslagen bei Huttwiler Wahlen
In Huttwil stehen in diesem Jahr politische Neuwahlen an. Insbesondere zwei Kandidaten haben da besondere Voraussetzungen, auch aus rechtlicher Sicht. Der «Unter-Emmentaler» hat mit Regierungsstatthalter Stefan Costa gesprochen und die Ausgangslagen thematisiert.
Marcel Sommer will Gemeindepräsident werden. Und Lukas Flückiger möchte in den Gemeinderat von Huttwil. Zwei Personen, zwei Kandidaturen – so weit eigentlich nichts Spezielles. Und dennoch: Beim genaueren Hinsehen verbergen beide Kandidaturen im Zusammenhang mit den Huttwiler Wahlen spezielle Ausgangslagen. Zuerst Marcel Sommer: Der SVPler ist seit zwölf Jahren im Gemeinderat Huttwils tätig. Und bereits dort liegt die Krux. Gemäss Organisationsreglement (OGR) der Gemeinde Huttwil gibt es für den Gemeinderat eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren. Müsste Marcel Sommer sich politisch gesehen in Huttwil also nicht pensionieren lassen? Und dann ist das Lukas Flückiger, der als Gesamtschulleiter im Gemeinderat als Vorsitzender der Bildungskommission plötzlich sein eigener Chef werden könnte. Auch hier – zweifellos eine Situation, die nicht alltäglich ist.
Gemeindereglemente entscheiden
Der «Unter-Emmentaler» hat deshalb bei Regierungsstatthalter Stefan Costa nachgefragt und die Ausgangslage auf rechtliche Fragen abklären lassen. «Die Antwort hängt von den Reglementen der Gemeinde ab. Hier gibt es keine oberaargauische Gesamtsituation, es gilt die Gemeindeautonomie», stellt Costa zuerst fest.
Trotz Amtszeitbeschränkung als Gemeindepräsident wählbar
In Huttwil sei die Situation derweil eindeutig. Für Marcel Sommer gilt: «Gemäss Artikel 30, Absatz 4 im Wahl- und Abstimmungsreglement, ist es zulässig, Wahlvorschläge für Personen zu machen, welche die Amtszeitbeschränkung für den Gemeinderat erreicht haben, wenn sie für den Posten des Gemeindepräsidenten kandidieren.» Für Marcel Sommer wird es zwar nicht möglich sein, ein Amt als Gemeinderat anzunehmen, sollte er die Wahl gegen einen allfälligen Gegenkandidaten verlieren, die Wahl zum Gemeindepräsident darf er aber antreten und im Falle einer Wahl auch annehmen. Damit dies gelingt, wird Marcel Sommer zuerst als Gemeinderat kandidieren, um sich in der Folge als möglicher Gemeindepräsident wählen lassen zu können.
Ressort Schulkommission wäre ausgeschlossen
Bei Lukas Flückiger, so Stefan Costa, ist die Situation ebenso klar: «Gemäss OGR, Artikel 55, Absatz 1, darf eine von der Gemeinde beschäftigte Person dem direkt übergeordneten Organ nicht angehören. Das bedeutet, dass Lukas Flückiger im Falle einer Wahl zum Gemeinderat das Ressort Bildung nicht übernehmen kann, weil er dann automatisch Präsident der Schulkommission wäre und dies das direkt übergeordnete Organ ist.» Laut Costa steht einer Kandidatur für den Gemeinderat oder auch für den Posten des Gemeindepräsidenten aber nichts im Weg. Klar ist aber auch, dass aufgrund von weiterführenden Reglementen Lukas Flückiger als Gemeinderat bei gewissen Abstimmungen und Wahlen innerhalb des Gemeinderates in Ausstand treten muss, erklärt der Regierungsstatthalter weiter. Stefan Costa bestätigt dadurch, dass Marcel Sommer und Lukas Flückiger laut Gemeinderecht Huttwils für die von ihnen angestrebten Posten kandidieren dürfen. Gemäss der Website von der Gemeinde Huttwil wird bis spätestens am Freitag, 27. September, das Wahlmaterial für die Gemeinderatswahlen zugestellt. Die allfällig nötige Majorzwahl für das Gemeindepräsidium fände dann am 24. November 2024 statt.
Von Leroy Ryser