Überbauungsordnung sorgt für mehr Flexibilität
Für das Zentrum Campus Perspektiven soll eine Überbauungsordnung die bestehende Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) Nationales Sportzentrum ablösen. Das sorgt beim Campus für mehr Spielraum, um das Gelände, beziehungsweise die bestehenden Anlagen optimaler nutzen zu können.
Der Campus Perspektiven in Schwarzenbach bei Huttwil liegt nach wie vor in der Zone für öffentliche Nutzung, welche für nicht sportliche Nutzungen sehr unflexibel ist. Dies soll nun mit einer sogenannten Überbauungsordnung ermöglicht werden. In erster Linie sollen die rechtlichen Grundlagen für die optimale Nutzung des Campus Perspektiven definiert werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten für die einzelnen Bereiche sollen spezifisch definiert und die Möglichkeiten und Massnahmen bei Anlässen geregelt werden. «Die Campus Perspektiven AG hat aktuell nur eine beschränkte Anzahl an Anlässen, die sie durchführen können, die nicht von sportlicher Natur sind», sagt Gemeindepräsident Walter Rohrbach gegenüber dem «Unter-Emmentaler».
Betriebswirtschaftlich gesehen ist es aber unumgänglich, dass die Campus Perspektiven AG auch viele nicht sportliche Anlässe austragen kann. «In der Überbauungsordnung kann man Rahmenbedingungen für die Durchführung von Anlässen festlegen, was man in einer normalen Nutzungszone nicht kann», so Walter Rohrbach.
Die Huttwiler Bevölkerung kann sich nun in einem Mitwirkungsverfahren dazu äussern. «In erster Linie werden sich voraussichtlich Anwohnerinnen und Anwohner, aus Angst vor mehr Lärm und Littering, zu Wort melden», vermutet der Gemeindepräsident.
Korsett wird gelockert
Im Jahr 2021 sollen dann die Stimmberechtigen an einer Gemeindeversammlung darüber abstimmen, was in der Überbauungsordnung alles fest-gelegt wird.
«Mit der neuen Überbauungsordnung möchten wir die aktuellen restriktiven Bestimmungen auf dem Gelände den Gegebenheiten, wie sie seit 2016 vorhanden sind, anpassen», stellt Co-Leiter des Campus Perspektiven, Lukas Zürcher, fest. Der Campus Perspektiven ist mit seinem Eis- und Sportbetrieb, den kulturellen Veranstaltungen, den Bildungsmöglichkeiten und weiteren Angeboten breit aufgestellt. Zudem finden hier unbegleitete Minderjährige (uM) ein vorübergehendes Zuhause. Die Zentrum Bär-egg GmbH, die diese Jugendlichen betreut, ist ein innovativer und breit anerkannter Pfeiler des Campus Perspektiven. «Sämtliche Angebote sollen auch in Zukunft bleiben», erklärt Lukas Zürcher.
Die aktuellen Bestimmungen in der Zone für öffentliche Nutzung sind allerdings zu eng. Mit der Überbauungsverordnung soll das Korsett etwas gelockert werden. «Für uns ist die Überbauungsordnung nicht die idealste Lösung, aber ein guter Kompromiss», sagt Zürcher. Dadurch erhält das Unternehmen mehr Spielraum, um das Gelände optimal nutzen zu können.
Mitwirkungsverfahren liegt auf
Mit dem Instrument «Überbauungsordnung» können die Gemeinden gezielt Einfluss auf die Gestaltung und Nutzung besonders heikler Areale oder für die Ortsentwicklung besonders wichtiger Gebiete nehmen. Überbauungsordnungen in ländlichen Gebieten bieten bei der Umsetzung nicht selten Probleme. Gründe dafür sind divergierende Vorstellungen der Gemeindebehörden, der Bauherrschaft und der beigezogenen Fachleute über den Inhalt und/oder die Umsetzung der Überbauungsordnung.
Mit Überbauungsordnungen können – im Gegensatz zu den Gemeindebaureglementen – wichtige Ziele der baulichen Entwicklung stärker und bewusster gesteuert werden. Sie konkretisieren, wie bestimmte Teile des Gemeindegebietes zu überbauen, zu gestalten, freizuhalten oder zu schützen sind.
Schlussendlich werden die Huttwilerinnen und Huttwiler an der Gemeindeversammlung über die Inhalte der Überbauungsordnung abstimmen. Das Mitwirkungsverfahren liegt noch bis zum 6. April 2020 bei der Gemeindeverwaltung auf.
Von Yanick Kurth