• So soll das Windrad von der Kalberweid aus gesehen einmal aussehen. · Fotomontage: zvg

25.08.2026
Oberaargau

Windradprojekt vor entscheidender Phase

Nach fast 20 Jahren Planung wird es für das Eriswiler Windenergieprojekt konkret. Seit Donnerstag liegt die Überbauungsordnung mit Baugesuch und Umweltverträglichkeits-prüfung öffentlich auf. Die Bevölkerung soll im November entscheiden.

Eriswil . Die Vision eines Windrads auf dem Grunholz beschäftigt Eriswil seit bald zwei Jahrzehnten. Nun ist ein entscheidender Schritt erreicht. Seit dem 20. August liegen die Überbauungsordnung, das Baugesuch und die Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich auf. Bis zum 21. September können Einsprachen eingereicht werden. Am 29. November sollen die Stimmberechtigten über das Projekt befinden. Vorgesehen ist eine Windenergieanlage mit einer maximalen Höhe von 225 Metern und einer möglichen Jahresproduktion von bis zu 12 500 Megawattstunden Strom. Am Projekt selbst habe sich während der kantonalen Vorprüfung im Wesentlichen wenig geändert, sagt Gemeindepräsidentin Sonja Straumann. «Bei der kantonalen Vorprüfung wurden keine Mängel festgestellt, eher Verbesserungspotenzial gefunden.» Vor allem die Ersatzmassnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft seien weiter konkretisiert und ausgebaut worden.
 

Ersatzmassnahmen mussten angepasst werden
Bei den ökologischen Ersatzmassnahmen ergab sich laut Straumann teilweise eine besondere Situation. Einige Grundeigentümer hätten bereits früh damit angefangen. «Die Grundbesitzer waren zu Beginn zu motiviert und haben bereits Massnahmen umgesetzt», sagt sie. Da solche eigentlich erst im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme erfolgen sollten, konnten sie nicht mehr als eigentliche Ersatzmassnahmen angerechnet werden. Deshalb seien andere Projekte festgelegt oder bestehende angepasst worden. Vorgesehen sind laut Straumann unter anderem neue Lebensräume für Vögel und Fledermäuse. Hinzu kommen ein angepasstes Mähregime zum Schutz des Rotmilans sowie ein Abschaltregime für Fledermäuse. Ein Monitoring soll zeigen, ob die Massnahmen wirken. Zudem seien diese vertraglich mit den betroffenen Grundeigentümern gesichert worden. Bereits auf der Gemeindewebsite wurde festgehalten, dass die Ersatzmassnahmen im Laufe des Verfahrens mehrfach konkretisiert werden mussten.

 

Welches Windrad gebaut wird, bleibt offen
Noch nicht festgelegt ist der konkrete Anlagentyp. Für den Businessplan rechnet die Gemeinde provisorisch mit einer Anlage vom Typ E-160 des Herstellers Enercon. Diese eigne sich nach heutigem Stand gut für den Standort, sagt Straumann. Der definitive Kauf müsste jedoch öffentlich ausgeschrieben werden. Welche Modelle zum Zeitpunkt einer möglichen Beschaffung auf dem Markt seien, lasse sich heute nicht sagen. Entsprechend bleiben auch die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit mit Unsicherheiten behaftet. Besonders der Strompreis könne stark schwanken. Klar sei laut Straumann aber, dass die Anlage erheblich mehr Strom produzieren könnte, als in Eriswil verbraucht wird. Bei einer hohen Produktion könne das Windrad annähernd das Doppelte des heutigen Stromverbrauchs der Gemeinde erzeugen. Wie ein Überschuss künftig vermarktet würde, sei noch offen.

 

Gemeinde soll die Mehrheit behalten
Für das Projekt rechnet die Gemeinde laut Straumann derzeit mit Kosten von rund 12 Millionen Franken. Davon sollen nach heutigen Berechnungen 7,2 Millionen Franken durch einen Investitionsbeitrag des Bundes gedeckt werden. Bei einer leistungsstärkeren Anlage könnte der Beitrag gemäss Straumann bis auf rund 9 Millionen Franken steigen. Für den Betrieb soll eine Aktiengesellschaft gegründet werden. Diese soll mit einem Grundkapital von 1,5 Millionen Franken ausgestattet werden. Davon sollen 51 Prozent der Aktien dauerhaft bei der Einwohnergemeinde bleiben, was einer Kapitaleinlage von mindestens 765 000 Franken entspricht. Diese Kapitaleinlage könne zum Teil durch die Übertragung der bisherigen Planungskosten von rund 350 000 Franken erfolgen, erklärt Straumann. Der restliche Aktienkapitalbedarf für den 51-Prozent-Aktienanteil würde die Gemeinde mit 415 000 Franken belasten. Bei den übrigen 49 Prozent sei noch offen, ob auch sie im Besitz der Gemeinde bleiben oder teilweise an die Bevölkerung beziehungsweise an Dritte verkauft werden. Damit würde Eriswil in jedem Fall Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft bleiben. Für die verbleibenden 3,3 Millionen Franken könnten Fremdkapital bei Banken oder Bürgerdarlehen aufgenommen werden. Die Abstimmung vom 29. November umfasst deshalb nicht nur die Überbauungsordnung. Die Stimmberechtigten entscheiden auch über einen Objektkredit für die Verstärkung des Stromnetzes und die Erweiterung der Trafostation Kanzel sowie über die Beteiligung der Gemeinde an der neuen Aktiengesellschaft. Ein Ja zum Windrad wäre laut Straumann kein Startschuss für einen ganzen Windpark. Für jede weitere Anlage müsste das Planungsverfahren erneut durchgeführt werden. Dies hält die Gemeinde auch in ihren öffentlich zugänglichen Fragen und Antworten fest. Für weitere Anlagen wären wiederum eine Überbauungsordnung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.Straumann sieht derzeit ohnehin wenig Grund für weitere Windräder. Bereits mit einer Anlage wäre die lokale Stromproduktion sehr hoch. Zudem bezeichnet sie die Unterstützung für das Projekt in der Bevölkerung als gross. Sie verweist darauf, dass der ursprüngliche Auftrag für die Abklärungen aus der Gemeindeversammlung gekommen sei.

Von Felix Ott