• Der Schlüssel zur effizienteren Bearbeitung von Baugesuchen liegt im elektronischen Baubewilligungsverfahren. Das Projekt ist im Kanton Bern weit fortgeschritten. · Bild: pixelio

14.03.2018
Emmental

Bei zehn Emmentaler Gemeinden werden die Baugesuche schon bald elektronisch bearbeitet

Ab Juli 2018 können Baugesuche in zehn unterschiedlich grossen Gemeinden des Verwaltungskreises Emmental elektronisch eingereicht werden. Dies im Rahmen einer umfassenden Testphase. Ab Ende dieses Jahres wird diese neue Dienstleistung für den ganzen Kanton Bern eingeführt. Baubewilligungsprozesse werden damit in naher Zukunft nur noch elektronisch abgewickelt.

Kanton Bern / Emmental · Laut Mitteilung der Kommunikationsstelle Kanton Bern werden im Kanton Bern pro Jahr etwa 20 000 Baugesuche eingereicht. Damit verbunden sind etwa 350 000 Postsendungen mit rund 28 Millionen Seiten Papier. Mit der Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau) sollen die Prozesse in Zukunft schneller, wirtschaftlicher und ökologischer abgewickelt werden. Der Kanton setzt damit eine im Grossen Rat einstimmig überwiesene Motion um.

Pilotbetrieb im Emmental
Das webbasierte System eBau wurde seit 2015 von einem Team von Spezialisten aus verschiedenen Bereichen entwickelt. Einsitz in der Projektgruppe hat auch Max Gerber, Abteilungsleiter Bauwesen beim Regierungsstatthalteramt Emmental.
Nicht zuletzt dank seinen Bemühungen wurde das Emmental zur Testregion. «Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat sich angeboten, die Tests durchzuführen», sagt Bruno Mohr, Vorsteher der Abteilung Bauen im Kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), auf Anfrage des «Unter-Emmentaler». «Wir wählten zehn Gemeinden mit unterschiedlichen Grössen aus, damit wir alle Fälle durchtesten können. Dabei entschieden wir aus organisatorischen Gründen, die Testphase nur in einem Verwaltungskreis durchzuführen.»
Im Mai und Juni werden zusammen mit den zehn Gemeinden und an ­zentraler Stelle erste Testläufe durch­gespielt und genau analysiert. Die ­Gemeinden müssen Fehler ansch­­lies-send melden, damit die Software
noch entsprechend angepasst werden könnte. Ab Juli 2018 wird die Software zur Verfügung gestellt; dann starten Burgdorf, Eggiwil, Hasle b. Burgdorf, Langnau, Lyssach, Oberburg, Rüderswil, Utzenstorf, Trubschachen und Wynigen sowie das Regierungsstatthalteramt Emmental den Pilotbetrieb.
«Die Erwartungshaltung ist recht gross», stellt Bruno Mohr fest. Es sei denn auch kein Problem gewesen, die Gemeinden für die Durchlauftests zu gewinnen: «Wir hatten genügend Argumente, konnten ihnen mitteilen, dass die Änderung so oder so kommt. Als Testgemeinden erhalten sie jedoch eine intensivere Begleitung.»
Voraussichtlich Ende 2018 wird die neue Dienstleistung im ganzen Kanton eingeführt. Der Kanton übernimmt die Investitions- und Betriebskosten. Die Gemeinden brauchen lediglich eine zeitgemässe Informatikinfrastruktur mit aktueller Office-Software und einem Internetzugang. «Ideal wären zwei 24-Zoll-Bildschirme», so Bruno Mohr. Ausserdem sei den Testgemeinden empfohlen worden, die Gesuchstellenden zu informieren und das Planmaterial von den Architekten digital zu verlangen.

Ähnlich wie die Steuererklärung
Das neue System funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen einer Steuererklärung. Die Bauherrschaften oder Planer können ihr Gesuch online erfassen und mit sämtlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen. Die Nutzerinnen und Nutzer werden dabei vom System geführt.
Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen Baupläne und das Freigabeformular noch von Hand unterschrieben und bei den Bewilligungsbehörden in Papierform eingereicht werden. Auch der Bauentscheid wird wie bis anhin per Post eröffnet. Im Endausbau soll eBau jedoch alle benötigten Daten ­digital übermitteln können. Es soll ­zudem wichtige Informationen wie Grundstückdaten erkennen und die entsprechenden Rubriken automatisch ausfüllen sowie Statistikwerte für das Gebäude- und Wohnungsregister weiterleiten.
Voraussichtlich ab 2020 werden Baubewilligungen im Kanton Bern nur noch elektronisch abgewickelt. Das Sparpotenzial liegt bei rund  3,5 Mil-lionen Franken pro Jahr. «Davon profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer. Das Vernehmlassungsverfahren zur dafür erforderlichen Teilrevision der Baugesetzgebung wird in Kürze gestartet», so die Medienmitteilung des Kantons.

Von pd/Liselotte Jost-Zürcher