• Die beiden Firmen Woodwork (links) und Ergonom können nach dem Beschluss der Herdgemeinde Huttwil künftig die ganze Parzelle optimal ausnutzen, obwohl der Grenzverlauf noch nicht definitiv festgelegt ist. · Bild: Barbara Heiniger

21.02.2020
Huttwil

Herdgemeinde entschärft den Konflikt

Der Landabgabe im Baurecht für die Industrie wurde an der ausserordentlichen Herdgemeindeversammlung in der Waldhütte im Hübeliwald einstimmig zugestimmt. Der Herdrat erhielt zudem die Kompetenz zur Festlegung des definitiven Grenzverlaufs.

Nur 30 von insgesamt 340 stimmberechtigten Herdburgerinnen und -burger fanden sich zur ausserordentlichen Versammlung ein.
Rolf Flückiger, Präsident der Herdgemeinde, gab bekannt, dass es nur zwei Traktanden habe. «Um aber für Traktandum eins eine Lösung zu finden, die für beide Parteien gangbar ist, waren wir stark beschäftigt», stellte Rolf Flückiger fest. Der Antrag des Herdrates war klar formuliert und machte deutlich, welche Abschlüsse gemacht werden müssen.
Vorgängig orientierte der Präsident, was seit der ordentlichen Herdgemeindeversammlung am 18. November 2019 (der «Unter Emmentaler» berichtete) für Gespräche geführt und Abklärungen gemacht wurden.
Damals lehnte die Versammlung den Antrag des Herdrats zum Verkauf des Landstreifens ab. Der Herdrat fungierte seither als «Puffer» zwischen den beiden Parteien Firma Ergonom AG (Novex) und Firma Woodwork AG. Das Ergebnis der Verhandlungen war, dass die Parzelle um rund siebenhundert Quadratmeter verkleinert wurde.
Damit ist für die Firma Ergonom ein Ausbau möglich, der Erhalt der Strasse für die Firma Woodwork jedoch nicht gefährdet.
Klar wurde auch, dass die ganze Parzelle von beiden Firmen optimal ausgenützt werden soll. Darum bot sich auch an, den definitiven Grenzverlauf erst später festzulegen.

Antrag einstimmig angenommen
Einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, folgten die Herdbur-gerinnen und Herdburger dem Antrag des Herdrates: Landabgabe im Baurecht Industrie, Teilstück von GBBl 2759 mit einer Fläche zirka 2345 Quadratmeter an die Ergonom AG; mit Abschluss bis 31. Dezember 2020 des entsprechenden Baurechtsvertrages sowie Kompetenzerteilung an den Herdrat zur Festlegung des definitiven Grenzverlaufs.
Die Restfläche der Parzelle 2759 (neue Parzelle) verbleibt bis auf weiteres im Eigentum der Herdgemeinde und enthält mindestens die Strassenfläche, je nach entsprechender Einräumung eines Näher- bis Grenzbaurechts seitens der Herdgemeinde zu Gunsten der Ergonom AG für deren Anbau.

Kein «Heimfall», aber Sturmschäden
Im Traktandum Verschiedenes orientierte Rolf Flückiger über den erfolgten Kauf des Mehrfamilienhauses Ibachstrasse 22/24.
Dieses geht mit Rechten und Pflichten auf den 1. März 2020 an die Herdgemeinde Huttwil über. Zu einem Kaufpreis von 950 000 Franken (Schuldentilgung) übernimmt die Herdgemeinde ebenfalls das Mehrfamilienhaus Ibachstrasse 2/4. «Günstiger bekommen wir das Gebäude wohl nicht und kommen so einem ‹Heimfall› im September 2022 zuvor», erläuterte Präsident Rolf Flückiger. Er hielt auch deutlich fest, dass es die Pflicht der Herdgemeinde sei, aus der Liegenschaft etwas Anständiges zu machen. Zudem könnten auch die einheimischen Handwerker beschäftigt werden.
Auf die Frage aus der Versammlung, ob es im Wald auch Sturmschäden gegeben habe, orientierte Michael Minder, Vizepräsident und Verantwortlicher Ressort Forst, dass laut Auskunft des Försters bisher rund 250 bis 300 Kubikmeter gesichtet wurden, die definitive Menge sei aber noch nicht mit Bestimmtheit zu sagen.

Von Barbara Heiniger