• Ortsplaner Thomas Frei an der Informationsveranstaltung in Dürrenroth. · Bild: ljw

01.02.2019
Region

Mitwirkung für Ortsplanungsrevision ist angelaufen

Dürrenroth, eine Gemeinde mit rund 1070 Einwohnern, möchte in den nächsten 15 Jahren um rund 50 Personen – Einwohner und in der Gemeinde Beschäftigte – und damit um rund 4 % wachsen. Das Instrument dazu, die neue Ortsplanung, ist gegenwärtig im Mitwirkungsverfahren. Vorgestern Donnerstagabend fand eine Informationsveranstaltung mit dem Ortsplaner und den Vertretern der Planungskommission statt.

Dürrenroth · Fast zwei Jahre lang waren den bernischen Gemeinden die Hände gebunden, um ihre Planungen anzugehen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene, per 1. Mai 2014, hatten die Kantone neue Richtpläne auszuarbeiten, welche die Vorgaben und Anforderungen an die Ortsplanungen festlegten. Durch die Gesetzesänderung wurden die Bedingungen an den Verbrauch und die Nutzung des Bodens markant verschärft.
Die Entwicklung der Siedlungen soll stark nach innen erfolgen – «verdichtetes Bauen» ist das Zauberwort. Reserven und Brachen sollen genutzt, Fruchtfolgen und Kulturland erhalten bleiben. Der kantonale Richtplan 2030 wurde im September 2015 durch den Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen und im Mai 2016 durch den Bundesrat genehmigt. Nebst den Revisionen des Baugesetzes und der Bauverordnung sind auf Bundes- und Kantonsebene eine neue Gewässerschutzgesetzgebung und schliesslich im Kanton Bern die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) in Kraft getreten. Bis 2020 müssen die kommunalen Baureglemente dem BMBV angepasst werden. Viele Gemeinden benützen diese Frist, um ihre Ortsplanungsrevisionen anzugehen und damit mehrere Fliegen auf einen Schlag zu treffen. Sie widmen sich einem Monsterwerk – auch Dürrenroth. Hier hat die Planungskommission mit Gemeinderat Thomas Kämpfer an der Spitze und mit dem Ortsplaner Thomas Frei von georegio ag, Burgdorf, das Zepter übernommen.

Zentrumsnah, ländlich und schützenswert
Dürrenroth, von der Gemeindetypologie her als «zentrumsnahe ländliche Gemeinde» bezeichnet, ist in der komfortablen Lage, dass es bei einem angestrebten Personenwachstum bis 2030 von 4 % einen Bedarf von 1,3 Hektaren an neuem Bauland hat, über insgesamt 1,1 Hektaren Reserven verfügt und damit 0,2 weitere Hektaren in eine Bauzone umzonen kann. «Zahlreiche ähnlich gelagerte Gemeinden kommen bei diesen Berechnungen bereits ins Minus», stellte Thomas Frei am Donnerstagabend in der «Chipfhalle» fest.
Nichts destotrotz – die Verfügbarkeit von bestehendem Bauland soll erhöht, unattraktives Bauland ausgezont und neue attraktive (und den gesetzlichen Regelungen entsprechende) Flächen eingezont werden. Für Dürrenroth bedeutet dies konkret, weitere Einzonungen in teilweise überbautem Gebiet vorzunehmen, das heisst in den Gebieten Huberhof, Chipf, Neuhus und Sparhof. Teilweise handelt es
sich um Wohnzonen, teilweise um Arbeitszonen (zum Beispiel Neuhus). Eine grössere, 2800 m² grosse Parzelle könnte am Allmendweg als Wohnzone eingezont werden. Auszonungen sind im Entwurf der Ortsplanungsrevision auf ungenutzten Parzellen im Bahnhofareal und im Huebbergschachen vorgesehen.
Den Vorschriften entsprechende «Weilerzonen» («bedingte Bauzonen») konnten in Unterwaltrigen und im Feld ausgemacht werden. Hier könnte dereinst kein neues Hauptgebäude, aber allenfalls ein Nebengebäude erstellt werden. «Weilerzonen» bedingen unter anderem ein Gebiet mit mindestens fünf nicht landwirtschaftlich genutzten, bewohnten Gebäuden, einen «traditionellen Siedlungsansatz» und eine maximale Gebäudedistanz von 30 Metern.
Zeitlich festgelegte Fristen von fünf, respektive zehn Jahren auf den einzelnen Parzellen sowie Lenkungsabgaben sollen die möglichst baldige Nutzung der Bauzonen fördern.
Ändern werden (gesetzesmässig) auch die Gewässerräume. Von bisher fix festgelegten Gewässerabständen gibt es einen Wechsel zu gewässerbezogenen Schutzzielen und damit zu grundeigentümerbezogenen Vorgaben.
Dürrenroth verfügt über ein sehr schönes, schützenswertes Ortsbild mit vielen denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäudegruppen. «Die Gemeinde besitzt ein Ortsbild mit nationaler Bedeutung», stellte Thomas Frei fest. «Das ist eine Auszeichnung, aber auch eine Einschränkung.»
Bauliche Massnahmen seien deshalb besonders sensibel und unter Einbezug von Fachkräften der Denkmalpflege vorzunehmen.
Umfassende Unterlagen sind in der Gemeindeverwaltung Dürrenroth erhältlich oder können unter www.duerrenroth.ch heruntergeladen werden. Das Mitwirkungsverfahren für die Ortsplanungsrevision dauert bis am 26. Februar. Schriftliche Eingaben können bis dahin eingereicht werden. Wenn es nach Wunsch der Planungskommission geht, könnte die Gemeindeversammlung im Dezember 2019 über die neue Ortsplanung entscheiden. «Dies hängt jedoch davon ab, wie lange der Kanton braucht, um darüber zu befinden», stellte Gemeinderat Thomas Kämpfer fest. Gegenwärtig würden viele Ortsplanungsrevisionen laufen und die Genehmigung durch den Kanton mehrere Monate dauern.

Von Liselotte Jost-Zürcher